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Nebentäter

Nebentäter

Die Nebentäterschaft (eine Tat wird von mehreren Tätern unabhängig voneinander begangen) ist gesetzlich nicht geregelt. Es handelt sich um einen Fall der Alleintäterschaft. Jeder Täter wird selbstständig bestraft.

  • Nebentäter wirken nicht (wie Mittäter) bewusst und gewollt zusammen.
  • Ein Nebentäter kann sich auch per definitionem (Täter) nicht an einer anderen Haupttat als Teilnehmer beteiligen.
  • Theoretisch denkbar ist, dass jeweils zwei oder mehrere Mittäter unabhängig voneinander einen Erfolg herbeiführen (als Neben-Mittäter).

Der Begriff des Nebentäters wird nur dann verwendet, wenn eventuell der Verdacht einer Beteiligung naheliegt. Insofern hat der Begriff nur eine klarstellende Wirkung.

FAQ: Nebentäter

Strafrecht Definitionen > Beteiligung > Täterschaft > Nebentäter | Alleintäter | Mittäterschaft | Mittelbare Täterschaft




FAQ

Was ist ein Nebentäter?

Ist ein Nebentäter Mittäter oder Alleintäter?

Ist die Nebentäterschaft gesetzlich geregelt?


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