Die Nebentäterschaft (eine Tat wird von mehreren Tätern unabhängig voneinander begangen) ist gesetzlich nicht geregelt. Es handelt sich um einen Fall der Alleintäterschaft. Jeder Täter wird selbstständig bestraft.
Täter) nicht an einer anderen Haupttat als Teilnehmer beteiligen.
Der Begriff des Nebentäters wird nur dann verwendet, wenn eventuell der Verdacht einer Beteiligung naheliegt. Insofern hat der Begriff nur eine klarstellende Wirkung.
Strafrecht Definitionen > Beteiligung > Täterschaft > Nebentäter | Alleintäter | Mittäterschaft | Mittelbare Täterschaft
Ist ein Nebentäter Mittäter oder Alleintäter?
Ist die Nebentäterschaft gesetzlich geregelt?
→ Prüfungsschema Täterschaft/Teilnahme
→ Crashkurs Täterschaft und Teilnahme
→ BGH 1 StR 272/09: Mittäterschaft, Nebentäterschaft und Fahrlässigkeit
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→ Willi Faltlhauser: Die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Kraftfahrers bei Nebentäterschaft (1932) | amazon.de
→ Paul-Gerhard Blochwitz: Nebentäterschaft (1929) | amazon.de