Normative Tatbestandsmerkmale sind Elemente des Tatbestands, die nur aufgrund einer rechtlichen oder sittlichen Bewertung verstanden werden können (Beispiel: Fremdheit einer Sache bei § 242 StGB).
Bei normativen Tatbestandsmerkmalen spielt oft die Parallelwertung in der Laiensphäre eine Rolle.
Die Abgrenzung zwischen normativen und deskriptiven Merkmalen ist nicht immer eindeutig. So fließen auch in die Bewertung von an sich deskriptiven Merkmalen oft normative Wertungen ein. Beispiel: Zu welchem Zeitpunkt beginnt die Menschwerdung
bei der Geburt im Sinne der Abgrenzung zwischen § 218 StGB und §§ 211 ff. StGB?
→ FAQ: Normative Tatbestandsmerkmale
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Was sind normative Tatbestandsmerkmale?
Was ist das Gegenstück zu den normativen Tatbestandsmerkmalen?
Welcher Aspekt spielt bei normativen Tatbestandsmerkmalen oft eine Rolle?
▸ Definition · Normative Tatbestandsmerkmale
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Deskriptive Tatbestandsmerkmale | Subsumtionsirrtum | Parallelwertung in der Laiensphäre
→ Crashkurs Irrtum
→ BGH 1 StR 346/18: Nachvollziehen der Wertungen des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts und der Arbeitgeberstellung bei § 266a StGB
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