Notwehr (§ 32 StGB) rechtfertigt die Verteidigung gegen einen rechtswidrigen, gegenwärtigen Angriff. Das Notwehrrecht gestattet dem Verteidiger weitreichende Eingriffsbefugnisse. Voraussetzungen:
Die sogenannte Schneidigkeit des Notwehrrechts (Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen
) beruht auf zwei Grundgedanken:
Daraus ergibt sich, dass eine Güterabwägung bei der Notwehr grundsätzlich nicht stattfindet. Angegriffenes und verteidigtes Rechtsgut müssen nicht gleichwertig sein. Nur in krassen Ausnahmefällen entfällt das Notwehrrecht. Klassisches Beispiel: Bauer im Rollstuhl schießt auf Kinder, die Äpfel klauen.
Strafrecht Definitionen > Rechtswidrigkeit > Rechtfertigungsgründe > Notwehr > Nothilfe | Notwehrprovokation | Antizipierte Notwehr | Putativnotwehr | Präventivnotwehr
Welche Rechtsgüter sind notwehrfähig?
Nothilfe | Putativnotwehr | Antizipierte Notwehr | Präventivnotwehr | Notwehrexzess
→ Prüfungsschema Notwehr
→ Crashkurs Rechtswidrigkeit
→ Klaus Marxen: Obstdiebstahlfall (RGSt 55, 82) (PDF)
→ Matthias Siekiera: Rechtfertigungsgründe im Strafrecht · Nothilfe, Notwehr und ihre Grenzen (2017) | amazon.de
→ Ines Fasten: Die Grenzen der Notwehr im Wandel der Zeit (2011) | amazon.de
→ Carl-Friedrich von Scherenberg: Die sozialethischen Einschränkungen der Notwehr (2009) | amazon.de
→ René Sengbusch: Die Subsidiarität der Notwehr · Zum Verhältnis von eigenhändiger Verteidigung und der Abwehr eines Angriffs durch staatliche oder private Helfer (2008) | amazon.de
→ Rouven Seeberg: Aufgedrängte Nothilfe, Notwehr und Notwehrexzess (2005) | amazon.de
→ Joachim Renzikowski: Notstand und Notwehr (1994) | amazon.de