Eine Notwehrprovokation (actio illicita in causa) begeht, wer vorsätzlich eine objektive Notwehrlage herbeiführt. Geht der Täter zielgerichtet vor und schafft eine Notwehrlage, um den den Gegner unter dem Deckmantel der Notwehr
gerechtfertigt angreifen zu können, handelt es sich um eine Absichtsprovokation.
Beispiel: T beleidigt den leicht reizbaren O. O greift daraufhin T körperlich an. T wehrt sich gegen O mit einem Faustschlag.
Die Lösung dieser Fälle ist umstritten:
nurvorsätzlich herbeigeführten Notwehrlage gilt nach hM das Notwehrrecht nur eingeschränkt.
Soweit ein (eventuell eingeschränktes) Notwehrrecht besteht, ist auch der Entschuldigungsgrund des § 33 StGB (Notwehrexzess) möglich.
→ FAQ: Notwehrprovokation
→ Video: Notwehrprovokation in 55 Sekunden
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Was ist eine Notwehrprovokation?
Entfällt durch eine Notwehrprovokation die Rechtfertigung durch Notwehr?
Was ist eine Absichtsprovokation?
Ist bei einer Absichtsprovokation eine Rechtfertigung denkbar?
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