Objektive Bedingungen der Strafbarkeit sind Voraussetzungen einer Straftat, die nicht vom Vorsatz des Täters umfasst sein müssen. Sie gehören nicht zum eigentlichen Tatbestand eines Delikts, sondern werden als Tatbestandsannex behandelt.
Beispiele:
Ein Irrtum über objektive Bedingungen der Strafbarkeit ist unbeachtlich.
Im umgekehrten Fall (Merkmale des subjektiven Tatbestands haben keine Entsprechung im objektiven Tatbestand) handelt es sich um überschießende Innentendenzen.
→ FAQ: Objektive Bedingungen der Strafbarkeit
→ Video: Objektive Bedingungen der Strafbarkeit in 46 Sekunden
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Was sind objektive Bedingungen der Strafbarkeit?
Sind objektive Bedingungen der Strafbarkeit Tatbestandsmerkmale?
Was gilt für einen Irrtum über objektive Bedingungen der Strafbarkeit?
▸ Definition · Objektive Bedingungen der Strafbarkeit
▸ Beispiele · §§ 231, 323a StGB
▸ Umgekehrter Fall · Überschießende Innentendenz
Objektiver Tatbestand | Subjektiver Tatbestand | Überschießende Innentendenz
→ Prüfungsschema Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB)
→ Prüfungsschema Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte (§ 114 StGB)
→ Prüfungsschema Beteiligung an einer Schlägerei (§ 231 StGB)
→ Prüfungsschema Vollrausch (§ 323a StGB)
→ wiete-strafrecht.de: Tod oder schwere Körperverletzung als objektive Bedingung der Strafbarkeit
→ Lulu Niu: Die objektive Bedingung der Strafbarkeit der §§ 283 ff. StGB (2013) | amazon.de
→ Claudius Geisler: Zur Vereinbarkeit objektiver Bedingungen der Strafbarkeit mit dem Schuldprinzip (1998) | amazon.de
→ Günter Bemmann: Zur Frage der objektiven Bedingungen der Strafbarkeit (1957) | amazon.de