Objektive Bedingungen der Strafbarkeit sind Voraussetzungen einer Straftat, die nicht vom Vorsatz des Täters umfasst sein müssen. Sie gehören nicht zum eigentlichen Tatbestand eines Delikts, sondern werden als Tatbestandsannex behandelt.
Im umgekehrten Fall (Merkmale des subjektiven Tatbestands haben keine Entsprechung im objektiven Tatbestand) handelt es sich um überschießende Innentendenzen.
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