Eine objektive Sorgfaltspflichtverletzung ist Voraussetzung für die Begehung eines Fahrlässigkeitsdelikts. Maßstab für die Frage, ob der Täter sorgfaltswidrig gehandelt hat, ist ein Durchschnittsmensch. Hier kommt es darauf an, ob der Täter die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt
(§ 276 II BGB).
Das Maß der anzuwendenden Sorgfalt ergibt sich aus einer Betrachtung der Gefahrenlage ex ante (im Voraus):
besonnener und gewissenhafter Menschin der konkreten Lage und sozialen Rolle des Täters gehandelt?
Siehe auch: Subjektive Sorgfaltspflichtverletzung
Was bedeutet objektive Sorgfaltspflichtverletzung?
Ist die objektive Sorgfaltspflichtverletzung im Voraus oder im Nachhinein zu beurteilen?
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