Der Pflichtwidrigkeitszusammenhang ist eine Ausprägung der objektiven Zurechnung bei Fahrlässigkeitstaten.
Erklärung
Der Pflichtwidrigkeitszusammenhang ist eine besondere Form der objektiven Zurechnung bei Fahrlässigkeitsdelikten. Es geht hier (neben der rein äquivalenten Kausalität) um den normativ zurechenbaren Zusammenhang zwischen dem Pflichtverstoß und dem eingetretenen Erfolg, insbesondere um zwei Fragen:
Liegt der eingetretene Erfolg im Schutzbereich der verletzten Norm?
Ohne das Erfordernis eines Pflichtwidrigkeitszusammenhangs würden Erfolg und Pflichtverletzung nicht in einem normativ relevanten Bezug stehen. Der Erfolg eines Fahrlässigkeitsdelikts muss deshalb subjektiv vorhersehbar und gerade aufgrund einer objektiven Pflichtwidrigkeit entstanden sein.
Probleme ergeben sich hier ebenfalls bei einem eigenverantwortlichen Dazwischentreten Dritter und einer vorsätzlichen Selbstgefährdung durch das Opfer.
Pflichtwidrigkeit zwischen Verkehrsunfall und Höchstgeschwindigkeit Nach dem Eintritt der kritischen Verkehrslage ist allein von Bedeutung, wie bei richtiger Fahrweise die Vorgänge, die zum Unfall geführt haben, abgelaufen wären. […] Der rechtliche Ursachenzusammenhang ist darum zu bejahen, wenn sich der Unfall nicht ereignet hätte, wäre der Fahrzeugführer bei Eintritt der 'kritischen Verkehrssituation' nicht mit einer höheren als der zugelassenen Geschwindigkeit gefahren. BGH 4 StR 72/84
→ Prüfungsschema Fahrlässigkeit
→ Crashkurs Fahrlässigkeit
→ BGH 4 StR 72/84: Ursachenzusammenhang zwischen hoher Geschwindigkeit und Verkehrsunfall → BGH 5 StR 327/03: Bestimmung der Pflichtwidrigkeit bei der Gewährung von Ausgang → Friedrich Toepel: Kausalität und Pflichtwidrigkeitszusammenhang beim fahrlässigen Erfolgsdelikt (1992) | Amazon #Anzeige