Der Pflichtwidrigkeitszusammenhang ist eine besondere Form der objektiven Zurechnung bei Fahrlässigkeitsdelikten. Es geht hier (neben der rein äquivalenten Kausalität) um den normativ zurechenbaren Zusammenhang zwischen dem Pflichtverstoß und dem eingetretenen Erfolg, insbesondere um zwei Fragen:
Der Erfolg eines Fahrlässigkeitsdelikts muss subjektiv vorhersehbar durch eine objektive Pflichtwidrigkeit entstanden sein.
Probleme ergeben sich hier ebenfalls bei einem eigenverantwortlichen Dazwischentreten Dritter und einer vorsätzlichen Selbstgefährdung durch das Opfer.
→ FAQ: Pflichtwidrigkeitszusammenhang
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Was bedeutet Pflichtwidrigkeitszusammenhang?
Zu welchem Prüfungspunkt gehört der Pflichtwidrigkeitszusammenhang?
Welche zwei Fragen werden beim Pflichtwidrigkeitszusammenhang insbesondere gestellt?
Fahrlässigkeit | Objektive Zurechnung | Erfolg | Pflichtwidrigkeitszusammenhang
→ Prüfungsschema Fahrlässigkeit
→ Crashkurs Fahrlässigkeit
→ BGH 4 StR 72/84: Ursachenzusammenhang zwischen hoher Geschwindigkeit und Verkehrsunfall
→ BGH 5 StR 327/03: Bestimmung der Pflichtwidrigkeit bei der Gewährung von Ausgang
→ Friedrich Toepel: Kausalität und Pflichtwidrigkeitszusammenhang beim fahrlässigen Erfolgsdelikt (1992) | amazon.de