Ein Fall der Postpendenz ist gegeben, wenn die Vortat ungewiss, die Nachtat gewiss ist. Beim Vorliegen der Vortat wäre die Nachtat straflos.
Erklärung
Ein Fall der Postpendenz liegt vor, wenn die Nachtat gewiss und die Vortat ungewiss ist. Wäre sie gewiss, würde die Strafbarkeit der unzweifelhaft vorliegenden Nachtat entfallen. Ein Sachverhalt liegt also zweifelsfrei vor, die rechtliche Bewertung hängt jedoch von einem nicht aufklärbaren Vorgeschehen ab. Postpendenz kann sich auf zwei Ebenen auswirken:
Beim Tatbestand: Fälle der Hehlerei (§ 259 StGB) mit zweifelhafter Beteiligung am vorangegangenen Diebstahl. Läge diese zweifelsfrei vor, entfiele schon der Tatbestand der Hehlerei (… Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat).
Nach hM wird der Täter wegen der Nachtat verurteilt. Eine doppelte Anwendung des Grundsatzes in dubio pro reo würde zu ungerechten Ergebnissen führen. Denn dann würde derjenige, der möglicherweise eine Vortat begangen hat, nicht bestraft werden – anders als derjenige, der dies zweifelsfrei nicht getan hat. Nur eine bewiesene Vortat kann Anlass dafür sein, wegen einer ebenfalls bewiesenen Tat auf Bestrafung zu verzichten.
Allerdings finden bei einer Postpendenz zumindest in Hinsicht auf die Strafzumessung die Grundsätze der Wahlfeststellung Anwendung: Der Strafrahmen richtet sich nach dem Gesetz, das die mildeste Strafe zulässt.
BGH: Postpendenz und Wahlfeststellung Bei einer Fallgestaltung der Nichterweislichkeit der Mittäterschaft bei der Vortat und der zweifelsfreien Feststellung einer Hehlereihandlung ist eine Verurteilung wegen der dem Diebstahl folgenden 'Nachtat' der Hehlerei im Wege der Postpendenzfeststellung möglich und geboten. […] Auf die Postpendenzfeststellung finden die Grundsätze der Wahlfeststellung Anwendung, bei der die Strafe dem Gesetz entnommen werden muss, das die auf Grund konkreter Betrachtung zu ermittelnde mildeste Strafe zulässt. BGH 4 StR 651/10
FAQ
Was heißt Postpendenz?Die Vortat ist ungewiss. Wäre sie gegeben, würde die Strafbarkeit der unzweifelhaft vorliegenden Nachtat entfallen.
→ Prüfungsschema Hehlerei (§ 259 StGB)
→ Crashkurs Grundsätze des Strafrechts
→ BGH 2 StR 320/17: Postpendenz und Wahlfeststellung bei Diebstahl und Hehlerei → BGH 4 StR 651/10: Postpendenzfeststellung und Wahlfeststellung (Mittäterschaft zum Diebstahl und Hehlerei) → N. Bosch: Die Anwendung der Grundsätze der Wahlfeststellung auf die Postpendenzfeststellung