Ein potenzielles Gefährdungsdelikt (Eignungsdelikt oder abstrakt-konkretes Gefährdungsdelikt) ist ein abstraktes Gefährdungsdelikt, bei dem die generelle Gefährlichkeit einer Handlung in jedem Einzelfall explizit festgestellt werden muss. Die Gefährlichkeit ergibt sich nicht ohne Weiteres aus der Gesetzesformulierung.
Beispiele für potenzielle Gefährdungsdelikte:
das Leben gefährdenden Behandlung
Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinträchtigen
den öffentlichen Frieden zu stören
Der Vorsatz muss sich beim potenziellen Gefährdungsdelikt auch darauf beziehen, dass die Handlung geeignet ist, die Gefahr herbeizuführen. Dabei reicht es aus, dass die handelnde Person die entsprechenden Umstände kennt und insoweit mindestens mit bedingtem Vorsatz handelt. Die Bewertung der Umstände als gefahrbegründend ist für den Vorsatz nicht notwendig.
Bei einem potenziellen Gefährdungsdelikt ist ein zum Tatbestand gehörender Erfolg
(§ 9 StGB) denkbar. Das ist die (explizit festgestellte) Gefährlichkeit der Tat.
BGH: Erfolg bei potenziellen GefährdungsdeliktenAbstrakt-konkrete Gefährdungsdelikte stehen zwischen konkreten und rein abstrakten Gefährdungsdelikten. Sie sind unter dem hier relevanten rechtlichen Gesichtspunkt des Erfolgsorts mit konkreten Gefährdungsdelikten vergleichbar, weil der Gesetzgeber auch hier eine zu vermeidende Gefährdung - den Erfolg - im Tatbestand der Norm ausdrücklich bezeichnet. […] Bei abstrakt-konkreten Gefährdungsdelikten ist ein Erfolg im Sinne des § 9 StGB dort eingetreten, wo die konkrete Tat ihre Gefährlichkeit im Hinblick auf das im Tatbestand umschriebene Rechtsgut entfalten kann.
BGH 1 StR 184/00
→ FAQ: Potenzielles Gefährdungsdelikt
Was ist der Unterschied zwischen einem potenziellen und einem abstrakten Gefährdungsdelikt?
Welche Straftatbestände sind potenzielle Gefährdungsdelikte?
Was ist ein abstrakt-konkretes Gefährdungsdelikt?
Muss bei einem potenziellen Gefährdungsdelikt in Bezug auf die Gefahr vorsätzlich gehandelt werden?
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→ Kristian Kühl: Stalking als Eignungsdelikt (PDF)
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