Ein potenzielles Gefährdungsdelikt (Eignungsdelikt oder abstrakt-konkretes Gefährdungsdelikt) ist ein abstraktes Gefährdungsdelikt, bei dem die generelle Gefährlichkeit einer Handlung in jedem Einzelfall explizit festgestellt werden muss. Die Gefährlichkeit ergibt sich nicht ohne Weiteres aus der Gesetzesformulierung.
Beispiele für potenzielle Gefährdungsdelikte:
das Leben gefährdenden Behandlung
Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinträchtigen
den öffentlichen Frieden zu stören
Der Vorsatz muss sich beim potenziellen Gefährdungsdelikt auch darauf beziehen, dass die Handlung geeignet ist, die Gefahr herbeizuführen. Dabei reicht es aus, dass die handelnde Person die entsprechenden Umstände kennt und insoweit mindestens mit bedingtem Vorsatz handelt. Die Bewertung der Umstände als gefahrbegründend ist für den Vorsatz nicht notwendig.
Bei einem potenziellen Gefährdungsdelikt ist ein zum Tatbestand gehörender Erfolg
(§ 9 StGB) denkbar. Das ist die (explizit festgestellte) Gefährlichkeit der Tat.
→ FAQ: Potenzielles Gefährdungsdelikt
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Was ist der Unterschied zwischen einem potenziellen und einem abstrakten Gefährdungsdelikt?
Welche Straftatbestände sind potenzielle Gefährdungsdelikte?
Was ist ein abstrakt-konkretes Gefährdungsdelikt?
Muss bei einem potenziellen Gefährdungsdelikt in Bezug auf die Gefahr vorsätzlich gehandelt werden?
Abstraktes Gefährdungsdelikt | Erfolg
→ Prüfungsschema Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB)
→ Prüfungsschema Nachstellung (§ 238 StGB)
→ BGHSt 46, 212: Zum Begriff des Erfolgs bei abstrakt-konkreten Gefährdungsdelikten
→ Kristian Kühl: Stalking als Eignungsdelikt (PDF)
→ Andreas Hoyer: Die Eignungsdelikte (1987) | amazon.de