Strafrecht Definitionen > Grundsätze > Auslegungsmethoden > in dubio pro reo > Präpendenz | Wahlfeststellung | Postpendenz
Ein Fall der Präpendenz liegt vor, wenn die Nachtat ungewiss, die Vortat jedoch zweifellos gegeben ist. Wenn die Nachtat vorliegen würde, wäre die Vortat straflos.
Beispiel: A plant mit B, den C zu töten. B wird der ausgeführte Mord nachgewiesen. A's Beteiligung beim Tatgeschehen selbst ist zweifelhaft, auch eine Beihilfehandlung im Vorfeld kann ihm nicht nachgewiesen werden.
Rechtsfolge: Im Gegensatz zur Postpendenz gibt es hier keine dogmatischen Probleme. Nach dem in dubio pro reo-Grundsatz (in Bezug auf die Nachtat) wird der Täter nur wegen der unzweifelhaft vorliegenden Vortat verurteilt – nämlich wegen des Versuchs der Beteiligung (§ 30 II StGB). Diese wäre bei Vorliegen der Beteiligung an der Haupttat im Wege der Subsidiarität weggefallen.
Welche Tat ist in einem Fall der Präpendenz gewiss?
Was ist die Rechtsfolge bei einer Präpendenz?
Postpendenz | Wahlfeststellung
→ Crashkurs Grundsätze des Strafrechts
→ Crashkurs Konkurrenzen
→ BGH 3 ARs 3/10: Präpendenzfeststellung