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Präventivnotwehr

Präventivnotwehr

Präventivnotwehr bedeutet die Vornahme einer Verteidigungs­handlung, die zeitlich vor einem mit Sicherheit zu erwartenden Angriff liegt. Der Angriff ist bei der Präventivnotwehr nicht gegenwärtig. Er steht noch nicht einmal unmittelbar bevor.

Streitig sind Fälle, bei denen eine Verteidigungshandlung im Zeitpunkt des Vorliegens einer Notwehrlage von vornherein aussichtslos wäre.

Beispiel: Die Ehefrau tötet ihren gewalttätigen Ehemann, als dieser schläft. Bei dem für den nächsten Tag zu erwartenden Streit hätte sie sich nicht verteidigen können.

Beim extensiven Notwehrexzess, der von einer Mindermeinung als Entschuldigungsgrund angenommen wird, liegt ebenfalls objektiv keine Notwehrlage vor.

Präventivnotwehr begründet keine Strafmilderung
Ein 'vorbeugender' Messereinsatz kann auch mit Blick auf frühere gewalttätige Auseinandersetzungen, in die der Angeklagte verwickelt war und bei denen er selbst erheblich verletzt wurde, nicht zur Begründung einer Strafmilderung herangezogen werden. Im Übrigen ist jegliche strafmildernde Bewertung einer 'Präventivnotwehr' von der Rechtsordnung nicht anerkannt.
BGH 5 StR 75/11

FAQ: Präventivnotwehr




FAQ

Was ist Präventivnotwehr?

Ist Präventivnotwehr eine Notwehr im Sinne von § 32 StGB?

Kann Präventivnotwehr ein Rechtfertigungsgrund sein?

Was ist der Unterschied zwischen Präventivnotwehr und extensivem Notwehrexzess?


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Verwandte Themen: Rechtfertigender Notstand | Entschuldigender Notstand


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BGH 1 StR 483/02: Familientyrann
BGH 5 StR 75/11: Keine Strafmilderung bei Präventivnotwehr
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