Präventivnotwehr bedeutet die Vornahme einer Verteidigungshandlung, die zeitlich vor einem mit Sicherheit zu erwartenden Angriff liegt. Der Angriff ist bei der Präventivnotwehr nicht gegenwärtig. Er steht noch nicht einmal unmittelbar bevor.
Streitig sind Fälle, bei denen eine Verteidigungshandlung im Zeitpunkt des Vorliegens einer Notwehrlage von vornherein aussichtslos wäre.
Beispiel: Die Ehefrau tötet ihren gewalttätigen Ehemann, als dieser schläft. Bei dem für den nächsten Tag zu erwartenden Streit hätte sie sich nicht verteidigen können.
Beim extensiven Notwehrexzess, der von einer Mindermeinung als Entschuldigungsgrund angenommen wird, liegt ebenfalls objektiv keine Notwehrlage vor.
Strafrecht Definitionen > Rechtswidrigkeit > Rechtfertigungsgründe > Notwehr > Präventivnotwehr | Nothilfe | Notwehrprovokation | Antizipierte Notwehr | Putativnotwehr
Ist Präventivnotwehr eine Notwehr im Sinne von § 32 StGB?
Kann Präventivnotwehr ein Rechtfertigungsgrund sein?
Was ist der Unterschied zwischen Präventivnotwehr und extensivem Notwehrexzess?
Rechtfertigender Notstand | Entschuldigender Notstand
→ Prüfungsschema Notwehr
→ Crashkurs Rechtswidrigkeit
→ BGH 1 StR 483/02: Familientyrann
→ BGH 5 StR 75/11: Keine Strafmilderung bei Präventivnotwehr
→ Wiebke Buchkremer: Präventive Verteidigung · Der präventive Defensivnotstand bei pflichtwidrigem Verhalten des Eingriffsopfers am Beispiel der Haustyrannenmordfälle (2008) | amazon.de