Eine Privilegierung ist ein unselbstständiger Tatbestand, der im Vergleich zum Grundtatbestand zusätzliche Tatbestandsmerkmale enthält, die strafmildernd wirken.
Beispiel: Tötung auf Verlangen, § 216 StGB (Grundtatbestand: Totschlag, § 212 StGB).
Bei besonderen persönlichen Merkmalen, die eine Privilegierung begründen, gilt für die Beteiligten § 28 II StGB.
Strafrecht Definitionen > Deliktsformen > Grundtatbestand > Privilegierung | Qualifikation | Regelbeispiel
Was ist das Gegenteil einer Privilegierung?
Was ist der Unterschied zwischen einer Privilegierung und einem minder schweren Fall?
Grundtatbestand | Qualifikation | Besondere persönliche Merkmale
→ Prüfungsschema Totschlag (§ 212 StGB)
→ Prüfungsschema Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB)
→ Crashkurs Deliktseinteilungen
→ BGH 3 StR 120/03: Privilegierende Spezialität
→ Michael Juhas: Die Privilegierung der Selbstbegünstigung im deutschen und spanischen Strafrecht (2020) | amazon.de