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Privilegierung

Privilegierung

Eine Privilegierung ist ein unselbstständiger Tatbestand, der im Vergleich zum Grundtatbestand zusätzliche Tatbestandsmerkmale enthält, die strafmildernd wirken.

Beispiel: Tötung auf Verlangen, § 216 StGB (Grundtatbestand: Totschlag, § 212 StGB).

  • Das Gegenteil der Privilegierung ist die strafschärfend wirkende Qualifikation.
  • Im Gegensatz zu Regelbeispielen (minder schwere Fälle) handelt es sich bei Privilegierungen um eigenständige Tatbestände. § 16 II StGB gilt bei einer Privilegierung deshalb direkt (nicht analog wie bei einem Regelbeispiel).

Bei besonderen persönlichen Merkmalen, die eine Privilegierung begründen, gilt für die Beteiligten § 28 II StGB.

FAQ: Privilegierung

Strafrecht Definitionen > Deliktsformen > Grundtatbestand > Privilegierung | Qualifikation | Regelbeispiel




FAQ

Was ist eine Privilegierung?

Was ist das Gegenteil einer Privilegierung?

Was ist der Unterschied zwischen einer Privilegierung und einem minder schweren Fall?


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Grundtatbestand | Qualifikation | Besondere persönliche Merkmale


Links

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