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Privilegierung

Privilegierung

Definition

Eine Privilegierung enthält im Vergleich zum Grundtatbestand zusätzliche, strafmildernde Merkmale.

Erklärung

Eine Privilegierung ist ein unselbstständiger Tatbestand, der im Vergleich zum Grundtatbestand zusätzliche Tatbestandsmerkmale enthält, die strafmildernd wirken.

Beispiel: Tötung auf Verlangen, § 216 StGB (Grundtatbestand: Totschlag, § 212 StGB).

  • Das Gegenteil der Privilegierung ist die strafschärfend wirkende Qualifikation.
  • Im Gegensatz zu Regelbeispielen (minder schwere Fälle) handelt es sich bei Privilegierungen um eigenständige Tatbestände. § 16 Abs. 2 StGB gilt bei einer Privilegierung deshalb direkt (nicht analog wie bei einem Regelbeispiel).

Bei besonderen persönlichen Merkmalen, die eine Privilegierung begründen, gilt für die Beteiligten § 28 Abs. 2 StGB.

Privilegierende Spezialität
Privilegierende Spezialität als besondere Form der Gesetzeskonkurrenz liegt vor, wenn ein Strafgesetz alle Merkmale einer anderen Strafvorschrift und wenigstens noch ein weiteres Merkmal enthält, das den in Frage kommenden Sachverhalt unter einem spezielleren Gesichtspunkt erfasst und der Täter durch die Spezialvorschrift privilegiert werden soll. In diesem Fall ist ein Rückgriff auf das allgemeinere Delikt ausgeschlossen, da hierdurch die Privilegierung beseitigt würde
BGH 3 StR 120/03




FAQ

Was ist eine Privilegierung?

Was ist das Gegenteil einer Privilegierung?

Was ist der Unterschied zwischen einer Privilegierung und einem minder schweren Fall?


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Verwandte Themen: Grundtatbestand | Qualifikation | Besondere persönliche Merkmale


Links

Prüfungsschema Totschlag (§ 212 StGB)
Prüfungsschema Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB)
Crashkurs Deliktseinteilungen
BGH 3 StR 120/03: Privilegierende Spezialität
Michael Juhas: Die Privilegierung der Selbstbegünstigung im deutschen und spanischen Strafrecht (2020) | Amazon #Anzeige

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