Eine Qualifikation ist ein unselbstständiger Tatbestand, der im Vergleich zum Grundtatbestand zusätzliche Tatbestandsmerkmale enthält, die strafschärfend wirken. Beispiele:
Die Qualifikation steht im Gegensatz zur Privilegierung. Eine besondere Art der Qualifikation ist das erfolgsqualifizierte Delikt.
Umstritten ist, ob eine Qualifikation auch dann möglich ist, wenn das qualifizierende Merkmal erst nach der Vollendung, aber noch vor der Beendigung eines Delikts verwirklicht wird.
Strafrecht Definitionen > Deliktsformen > Grundtatbestand > Qualifikation > Erfolgsqualifiziertes Delikt
Was ist das Gegenteil zur Qualifikation?
Ist eine Qualifikation immer ein erfolgsqualifiziertes Delikt?
Bis zu welchem Zeitpunkt kann ein Merkmal zur Verwirklichung einer Qualifikation führen?
Privilegierung | Regelbeispiel | Erfolgsqualifiziertes Delikt
→ Prüfungsschema Beleidigung (§ 185 StGB)
→ Prüfungsschema Körperverletzung (§ 223 StGB)
→ Prüfungsschema Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB)
→ Prüfungsschema Raub (§ 249 StGB)
→ Prüfungsschema Schwerer Raub (§ 250 StGB)
→ Prüfungsschema Systematik der Brandstiftungsdelikte (§§ 306 ff. StGB)
→ Crashkurs Deliktseinteilungen
→ BGH 5 StR 542/09: Qualifikation zwischen Vollendung und Beendigung
→ Anselm Reinertshofer: Begriffsjurisprudenz zu den Waffen, gefährlichen Werkzeugen und sonstigen Werkzeugen oder Mitteln in den Qualifikationen von Diebstahl und Raub (2013) | amazon.de