Definition
Die rechtfertigende Pflichtenkollision kommt in Betracht, wenn der Täter bei zwei Handlungspflichten nur einer von beiden nachkommen kann.
Erklärung
Die rechtfertigende Pflichtenkollision ist ein von der herrschenden Meinung anerkannter Rechtfertigungsgrund , der dann in Betracht kommt, wenn der Täter bei zwei gleichwertigen Handlungspflichten nur eine Handlung vornehmen kann und dadurch das andere Rechtsgut durch Unterlassen verletzt.
Beispiel : Die Mutter kann nur eines ihrer beiden Kinder in einem Notfall retten. Rettet sie das eine Kind, stirbt das andere.
Rechtfertigender Notstand (§ 34 StGB ) kommt nicht in Betracht. Denn das geschützte Interesse muss das beeinträchtigte wesentlich überwiegen. Aus dem Grundsatz impossibilium nulla est obligatio (Unmögliches kann keine Pflicht sein) folgt daher, dass die Pflichtenkollision als selbstständiger Rechtfertigungsgrund gelten muss. Eine Mindermeinung nimmt in diesen Fällen einen entschuldigenden Notstand an (§ 35 StGB ).
Glück und Unglück Dass dadurch mitunter der Zufall über die Behandlung einer Person entscheidet, wenn beispielsweise der eine Patient wegen starken Verkehrs auf der Strecke wenige Minuten später eintrifft als der andere Patient, ist hinzunehmen. Dabei handelt es sich um äußere Gegebenheiten, die Glück und Unglück, letztlich Schicksal bedeuten und nicht dazu führen müssen, dass andere Maßstäbe gelten. Scarlett Jansen
FAQ
Was ist eine rechtfertigende Pflichtenkollision?
Die rechtfertigende Pflichtenkollision wird von der hM als Rechtfertigungsgrund anerkannt. Er liegt vor, wenn ein Täter beim Vorliegen von zwei gleichwertigen Handlungspflichten nur einer von diesen nachkommen kann.
Beispiel für eine rechtfertigende Pflichtenkollision?
Die Mutter zweier Kinder kann nur eines ihrer Kinder aus dem brennenden Haus retten. Wenn sie das eine Kind rettet, stirbt das andere.
Warum sind Pflichtenkollisionen nicht durch § 34 StGB (rechtfertigender Notstand) gerechtfertigt?
Weil nach § 34 StGB das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegen muss. Das ist bei zwei sich ausschließenden Handlungspflichten, die gleichwertige Rechtsgüter betreffen, nicht der Fall.
A bis Z
aberratio ictus
Absicht
Absorptionsprinzip
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Abstraktes Gefährdungsdelikt
actio libera in causa
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Beendeter Versuch
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Beteiligung
Bewusste Fahrlässigkeit
Billigungstheorie
Dauerdelikt
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Deliktsformen
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Erfolg
Erfolgsdelikt
Erfolgskupiertes Delikt
Erfolgsqualifiziertes Delikt
Erlaubnisirrtum
Erlaubnistatbestandsirrtum
Erlaubtes Risiko
Ernstnahmetheorie
error in obiecto
Erst-recht-Schluss
Extensiver Notwehrexzess
Fahrlässigkeit
Fahrlässige Mittäterschaft
Fahrlässige Teilnahme
Fehlgeschlagener Versuch
Festnahmerecht
Finale Handlungslehre
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Gefährdungsdelikt
Gesamtstrafe
Gesetzlichkeitsprinzip
Gleichgültigkeitstheorie
Grade der Fahrlässigkeit
Grammatische Auslegung
Grundsätze
Grundtatbestand
Handlung
Handlungseinheit
Handlungsmehrheit
Haupttat
Historische Auslegung
Idealkonkurrenz
Indizwirkung des Tatbestands
in dubio pro reo
Ingerenz
Irrtum
Irrtum über den Sachverhalt
Irrtum über die rechtliche Bewertung
Kausale Handlungslehre
Kausalität
Kausalität der Beihilfe
Konkretes Gefährdungsdelikt
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Konsumtion
Leichtfertigkeit
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Mitbestrafte Nachtat
Mitbestrafte Vortat
Mittäterschaft
Mittelbare Täterschaft
Möglichkeitstheorie
Mutmaßliche Einwilligung
Natürliche Handlung
Natürliche Handlungseinheit
Nebentäter
Negative Tatbestandsmerkmale
Neutrale Beihilfe
Normative Tatbestandsmerkmale
Nothilfe
Notwehr
Notwehrexzess
Notwehrprovokation
Notwendige Teilnahme
Objektive Bedingungen der Strafbarkeit
Objektiver Tatbestand
Objektive Sorgfaltspflichtverletzung
Objektive Zurechnung
omnimodo facturus
Parallelwertung in der Laiensphäre
Pflichtwidrigkeitszusammenhang
Postpendenz
Potenzielles Gefährdungsdelikt
Potenzielles Unrechtsbewusstsein
Präpendenz
Präventivnotwehr
Privilegierung
Psychische Beihilfe
Putativnotwehr
Qualifikation
Realkonkurrenz
Rechtfertigende Einwilligung
Rechtfertigende Pflichtenkollision
Rechtfertigender Notstand
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Risikoverringerung
Rücktritt vom Versuch
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Strafaufhebungsgrund
Strafausschließungsgrund
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Tatbestandsirrtum
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Tatherrschaft
Teilnahme
Teleologische Auslegung
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Unbewusste Fahrlässigkeit
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