Die Rechtswidrigkeit ist das abschließende objektive Unwerturteil über ein Verhalten, das den Tatbestand einer Straftat erfüllt.
Nur bei sogenannten offenen Tatbeständen entfällt die Indizwirkung des Tatbestands. Ein Beispiel dafür ist die Nötigung (§ 240 StGB). Hier muss im Anschluss an den Tatbestand die Rechtswidrigkeit immer explizit geprüft werden. Auch muss der Täter im Bewusstsein handeln, dass er mit der Tat Unrecht begeht. Die Kenntnis der Tatumstände allein (zu denen die Rechtswidrigkeit nicht gehört) reicht nicht.
Strafrecht Definitionen > Rechtswidrigkeit > Indizwirkung des Tatbestands | Rechtfertigungsgründe
Was ist die Rechtswidrigkeit im Strafrecht?
Was wird bei der Rechtswidrigkeit geprüft?
Was ist ein offener Tatbestand?
Aufbau der Straftat | Rechtfertigungsgründe
→ Crashkurs Rechtswidrigkeit
→ BGHSt 2, 194: Bewusstsein der Rechtswidrigkeit bei der Nötigung