Schuldfähigkeit ist die erste Voraussetzung für schuldhaftes Handeln. Wer nicht schuldfähig ist, darf nicht bestraft werden. Nicht schuldfähig sind:
das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.(§ 20 StGB).
Die Schuldunfähigkeit gemäß § 20 StGB ist in der Praxis selten (0,1 % aller Straftaten) und wird teilweise mit der Rechtsfigur der actio libera in causa umgangen. Häufiger kommt die verminderte Schuldfähigkeit nach § 21 StGB vor (ca. 3 % aller Straftaten), insbesondere im Zusammenhang mit Alkohol. Hier gelten folgende Beweisregeln:
Strafrecht Definitionen > Schuld > Schuldfähigkeit > actio libera in causa
Was bedeutet Schuldfähigkeit im Sinne des Strafrechts?
Ab welcher Blutalkoholkonzentration liegt der Verdacht einer Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) nahe?
Schuld | actio libera in causa
→ Prüfungsschema actio libera in causa
→ Prüfungsschema Vollrausch (§ 323a StGB)
→ Crashkurs Schuld
→ Crashkurs Blutalkohol