Der Schutzzweck der Norm kann bei der Frage des Pflichtwidrigkeitszusammenhangs bei Fahrlässigkeitsdelikten eine Rolle spielen. Der Täter verletzt eine bestimmte Norm, doch der eingetretene Erfolg ist nicht von einer Art, die von der Norm verhindert werden soll.
Der Schutzzweck der Norm kann mit einer teleologischen Auslegung ermittelt werden.
Bei welchen Delikten spielt der Schutzzweck der Norm eine Rolle?
Wann ist der Schutzzweck der Norm nicht betroffen?
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