Der Schutzzweck der Norm kann bei der Frage des Pflichtwidrigkeitszusammenhangs bei Fahrlässigkeitsdelikten eine Rolle spielen. In solchen Fällen wird zwar ein strafrechtlicher Tatbestand erfüllt, doch der eingetretene Erfolg ist nicht von einer Art, die von der Norm verhindert werden soll.
Beispiel:
Der Schutzzweck der Norm kann mit einer teleologischen Auslegung ermittelt werden.
BGH: Schutzzweck der Norm bei § 86a StGBDer Gebrauch des Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation in einer Darstellung, deren Inhalt in offenkundiger und eindeutiger Weise die Gegnerschaft zu der Organisation und die Bekämpfung ihrer Ideologie zum Ausdruck bringt, läuft dem Schutzzweck des § 86a StGB ersichtlich nicht zuwider und wird daher vom Tatbestand der Vorschrift nicht erfasst.
BGH 3 StR 486/06
Bei welchen Delikten spielt der Schutzzweck der Norm eine Rolle?
Wann ist der Schutzzweck der Norm nicht betroffen?
Wie lässt sich der Schutzzweck einer Norm ermitteln?
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