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Schutzzweck der Norm

Schutzzweck der Norm

Der Schutzzweck der Norm kann bei der Frage des Pflichtwidrigkeits­zusammenhangs bei Fahrlässigkeits­delikten eine Rolle spielen. In solchen Fällen wird zwar ein strafrechtlicher Tatbestand erfüllt, doch der eingetretene Erfolg ist nicht von einer Art, die von der Norm verhindert werden soll.

Beispiel:

  • Lena hat zwar keinen Führerschein, sie ist aber eine sehr gute Autofahrerin. Sie gerät in einen Unfall, ohne dass sie sich in der konkreten Situation verkehrswidrig verhält. § 222 StGB, wenn durch den Unfall der Tod eines Menschen verursacht wird?
  • Nein. § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG soll nur Unfälle verhindern, die mit mangelnder Fahrkunst zusammenhängen. Dieses Risiko hat sich hier jedoch gerade nicht verwirklicht.

Der Schutzzweck der Norm kann mit einer teleologischen Auslegung ermittelt werden.

BGH: Schutzzweck der Norm bei § 86a StGB
Der Gebrauch des Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation in einer Darstellung, deren Inhalt in offenkundiger und eindeutiger Weise die Gegnerschaft zu der Organisation und die Bekämpfung ihrer Ideologie zum Ausdruck bringt, läuft dem Schutzzweck des § 86a StGB ersichtlich nicht zuwider und wird daher vom Tatbestand der Vorschrift nicht erfasst.
BGH 3 StR 486/06

FAQ: Schutzzweck der Norm




FAQ

Bei welchen Delikten spielt der Schutzzweck der Norm eine Rolle?

Wann ist der Schutzzweck der Norm nicht betroffen?

Wie lässt sich der Schutzzweck einer Norm ermitteln?


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Links

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Crashkurs Fahrlässigkeit
Grosse-Wilde/Wierichs: Der Schutzzweck der Norm am Zebrastreifen (PDF)
Wilhelm Degener: Die Lehre vom Schutzzweck der Norm und die strafgesetzlichen Erfolgsdelikte (2001) | Amazon #Anzeige

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