Ein Sonderdelikt ist ein Tatbestand, der nur von Tätern mit besonderen Merkmalen verwirklicht werden kann. Gegensatz: Allgemeindelikt.
Erklärung
Das Sonderdelikt ist der Gegensatz zum Allgemeindelikt Es ist ein Tatbestand, der nur von einem Täter mit besonderen persönliche Merkmalen verwirklicht werden kann. Besondere persönliche Merkmale sind in § 14 Abs. 1 StGB definiert. Man unterscheidet echte und unechte Sonderdelikte.
Echtes Sonderdelikt: Die Eigenschaft der Person hat strafbegründende Wirkung (Beispiel: Bestechlichkeit, § 332 StGB). Es gibt also keinen entsprechenden Tatbestand für andere Menschen, die diese Eigenschaft nicht aufweisen.
Unechtes Sonderdelikt: Die besondere Subjektsqualität wirkt strafschärfend. Beispiel: Körperverletzung im Amt, § 340 StGB. Es gibt daneben einen Tatbestand, der für alle anderen gilt (Körperverletzung, § 223 StGB). Für die zweite Variante des § 340 StGB (begehen lässt) ist streitig, ob es sich um ein echtes Sonderdelikt handelt.
Die Unterscheidung zwischen echten und unechten Sonderdelikten ist vor allem für die Strafbarkeit des Teilnehmers relevant:
BGH: Bankrott ist ein echtes Sonderdelikt Bei der Vorschrift des § 283 StGB handelt es sich um ein echtes Sonderdelikt. Täter, Mittäter oder mittelbarer Täter kann daher grundsätzlich nur die Person sein, die für die Erfüllung der Verbindlichkeit haftet; dies gilt sowohl für die Begehungsweise des Abs. 1 als auch für die des Abs. 2 der Norm. Bei dieser Pflichtenstellung handelt es sich - anders als bei der nach § 370 AO - um eine solche höchstpersönlicher Art und mithin um ein besonderes persönliches Merkmal gemäß § 28 Abs. 1 StGB. BGH 1 StR 234/12
BGH: Steuerhinterziehung ist kein Sonderdelikt Gerade dieser persönliche Einschlag fehlt bei den in § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO angesprochenen steuerlichen Erklärungspflichten gegenüber dem Fiskus. Diese umschreiben ein strafrechtliches 'Jedermann'-Gebot für einen nicht durch individuelle Merkmale gekennzeichneten Personenkreis, mag dieser auch faktisch beschränkt sein. BGH 5 StR 491/94
FAQ
Was ist ein Sonderdelikt?Ein Sonderdelikt ist ein strafrechtlicher Tatbestand, der nur von einem Täter mit bestimmten Merkmalen verwirklicht werden kann.