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Spezialität

Spezialität

Die Spezialität ist eine Form der unechten Konkurrenz (Gesetzeskonkurrenz) bei Handlungseinheit. Der speziellere Tatbestand enthält alle Merkmale des verdrängten Tatbestands und zusätzliche Merkmale

Merksatz: Lex specialis derogat legi generali. Das besondere Gesetz verdrängt das allgemeine Gesetz.

Beispiele:

Spezialität liegt vor, wenn ein Tatbestand alle Merkmale eines anderen Tatbestands enthält und sich nur dadurch von diesem unterscheidet, dass er mindestens ein weiteres Merkmal enthält, das den Sachverhalt unter einem spezielleren Gesichtspunkt erfasst.

FAQ: Spezialität

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FAQ

Was heißt Spezialität im Strafrecht?

Kommt Spezialität bei Handlungseinheit oder bei Handlungsmehrheit in Betracht?

Ist Spezialität eine echte oder unechte Konkurrenz?


Verwandte Themen

Unechte Konkurrenz | Subsidiarität | Konsumtion | Handlungseinheit


Links

Prüfungsschema Konkurrenzen
Prüfungsschema Nötigung (§ 240 StGB)
Prüfungsschema Diebstahl (§ 242 StGB)
Prüfungsschema Raub (§ 249 StGB)
Crashkurs Konkurrenzen
BGH 5 StR 157/20: Definition zur Spezialität (Leitsatz 2a)
BGH 3 StR 120/03: Privilegierende Spezialität

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