Strafrecht Definitionen > Schuld > Strafaufhebungsgrund | Schuldfähigkeit | Entschuldigungsgründe | Strafausschließungsgrund
Ein Strafaufhebungsgrund bezeichnet Umstände, die im Nachhinein zur Straflosigkeit führen, obwohl der Täter bereits einen Tatbestand erfüllt hat. Die persönliche Strafbarkeit (limitierte Akzessorietät!) wird rückwirkend beseitigt. Ein Strafausschließungsgrund dagegen schließt eine Strafbarkeit von vornherein aus.
Beispiele:
Ein eventueller Strafaufhebungsgrund wird nach der Schuld geprüft.
Was ist ein Strafaufhebungsgrund?
Was ist der Unterschied zwischen einem Strafaufhebungsgrund und einem Strafausschließungsgrund?
An welcher Stelle im Deliktsaufbau wird ein Strafaufhebungsgrund geprüft?
→ BGH 1 StR 318/62: Anwendbarkeit des Zweifelssatzes bei Strafaufhebungs- und Strafausschließungsgründen
→ Markus Klimsch: Die dogmatische Behandlung des Irrtums über Entschuldigungsgründe unter Berücksichtigung der Strafausschließungs- und Strafaufhebungsgründe (1993) | amazon.de
→ René Bloy: Die dogmatische Bedeutung der Strafausschließungs- und Strafaufhebungsgründe (1976) | amazon.de