Ein Strafausschließungsgrund bezeichnet Umstände, die eine Strafbarkeit von vornherein ausschließen. Diese persönlichen Gründe (limitierte Akzessorietät!) liegen bereits vor der Begehung der Tat vor. Beispiele:
Ein eventueller Strafausschließungsgrund wird nach der Schuld geprüft.
· · ·
Strafrecht Definitionen > Schuld > Strafausschließungsgrund | actio libera in causa | Entschuldigungsgründe | Strafaufhebungsgrund