Ein Strafausschließungsgrund bezeichnet Umstände, die eine Strafbarkeit von vornherein ausschließen. Diese persönlichen Gründe (limitierte Akzessorietät!) liegen bereits vor der Begehung der Tat vor. Strafausschließungsgründe werden nach der Schuld geprüft.
Beispiele:
Umstritten ist die Behandlung von Irrtümern über Strafausschließungsgründe.
Ein Strafausschließungsgrund lässt die Strafbarkeit erst im Nachhinein entfallen.
→ FAQ: Strafausschließungsgrund
Strafrecht Definitionen > Schuld > Strafausschließungsgrund | Schuldfähigkeit | Entschuldigungsgründe | Strafaufhebungsgrund
Was ist ein Strafausschließungsgrund?
Was ist der Unterschied zwischen einem Strafausschließungsgrund und einem Strafaufhebungsgrund?
Wo wird ein Strafausschließungsgrund geprüft?
Strafaufhebungsgrund | Tatbestand | Rechtswidrigkeit | Schuld
→ Prüfungsschema Begünstigung (§ 257 StGB)
→ Prüfungsschema Strafvereitelung (§ 258 StGB)
→ BGH 2 StR 505/97: Anwendbarkeit des persönlichen Strafausschließungsgrunds bei der Strafvereitelung
→ BGH 1 StR 318/62: Anwendbarkeit des Zweifelssatzes bei Strafaufhebungs- und Strafausschließungsgründen
→ BGH 5 Str 261/70: Irrtum beim Haus- und Familiendiebstahl
→ Markus Klimsch: Die dogmatische Behandlung des Irrtums über Entschuldigungsgründe unter Berücksichtigung der Strafausschließungs- und Strafaufhebungsgründe (1993) | amazon.de
→ René Bloy: Die dogmatische Bedeutung der Strafausschließungs- und Strafaufhebungsgründe (1976) | amazon.de