Strafrecht Definitionen > Schuld > Strafausschließungsgrund | Schuldfähigkeit | Entschuldigungsgründe | Strafaufhebungsgrund
Ein Strafausschließungsgrund bezeichnet Umstände, die eine Strafbarkeit von vornherein ausschließen. Diese persönlichen Gründe (limitierte Akzessorietät!) liegen bereits vor der Begehung der Tat vor. Strafausschließungsgründe werden nach der Schuld geprüft.
Beispiele:
Umstritten ist die Behandlung von Irrtümern über Strafausschließungsgründe.
Ein Strafausschließungsgrund lässt die Strafbarkeit erst im Nachhinein entfallen.
→ FAQ: Strafausschließungsgrund
Was ist ein Strafausschließungsgrund?
Was ist der Unterschied zwischen einem Strafausschließungsgrund und einem Strafaufhebungsgrund?
Wo wird ein Strafausschließungsgrund geprüft?
Strafaufhebungsgrund | Tatbestand | Rechtswidrigkeit | Schuld
→ Prüfungsschema Begünstigung (§ 257 StGB)
→ Prüfungsschema Strafvereitelung (§ 258 StGB)
→ BGH 2 StR 505/97: Anwendbarkeit des persönlichen Strafausschließungsgrunds bei der Strafvereitelung
→ BGH 1 StR 318/62: Anwendbarkeit des Zweifelssatzes bei Strafaufhebungs- und Strafausschließungsgründen
→ BGH 5 Str 261/70: Irrtum beim Haus- und Familiendiebstahl
→ Markus Klimsch: Die dogmatische Behandlung des Irrtums über Entschuldigungsgründe unter Berücksichtigung der Strafausschließungs- und Strafaufhebungsgründe (1993) | amazon.de
→ René Bloy: Die dogmatische Bedeutung der Strafausschließungs- und Strafaufhebungsgründe (1976) | amazon.de