Nach der strengen Schuldtheorie berührt ein Irrtum über die tatsächlichen Voraussetzungen der Rechtswidrigkeit (Erlaubnistatbestandsirrtum) lediglich die Schuld. Begründung: Das Unrechtsbewusstsein fehlt. Der Erlaubnistatbestandsirrtum ist daher ein Verbotsirrtum (§ 17 StGB). Die Theorie differenziert streng zwischen Vorsatz und Unrechtsbewusstsein.
An der strengen Schuldtheorie wird insbesondere kritisiert, dass sich der Täter nach seiner Vorstellung von den tatsächlichen Umständen rechtstreu verhält. Er dehne nicht (wie beim Verbotsirrtum) Normen zu seinen Gunsten aus, weil er von der Appellfunktion der Norm nicht berührt werde. Der Erlaubnistatbestandsirrtum sei deshalb eher mit dem Tatbestandsirrtum vergleichbar.
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Wie behandelt die strenge Schuldtheorie den Erlaubnistatbestandsirrtum?
Was ist streng
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Erlaubnistatbestandsirrtum | Eingeschränkte Schuldtheorie
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