Der subjektive Tatbestand ist der Teil des Tatbestands, der sich auf innere, subjektive Zustände der handelnden Person bezieht. Dazu gehören zum Beispiel der Vorsatz in Bezug auf ein objektives Tatbestandsmerkmal oder Absichten in Form von überschießenden Innentendenzen.
Auch die Mordmerkmale der ersten und dritten Gruppe (§ 211 StGB) sind als besondere subjektive Tatbestandsmerkmale im subjektiven Tatbestand zu prüfen.
Bei Fahrlässigkeitsdelikten gibt es nach herrschender Meinung keinen subjektiven Tatbestand. Subjektive Elemente werden bei der Fahrlässigkeit auf der Ebene der Schuld geprüft.
Die finale Handlungslehre führte zum subjektiven Tatbestand
Erst die finale Handlungslehre führte zur Schaffung eines subjektiven Tatbestands. Denn diese Lehre begreift jede Handlung (die Voraussetzung für jeden Tatbestand ist) schon per definitionem als zielgerichtet. Deshalb muss die Intention des Täters im Tatbestand erörtert werden, um das Vorliegen einer Handlung zu prüfen.
Was ist der subjektive Tatbestand?
Welche Elemente sind Teil des subjektiven Tatbestands (Beispiele)?
Was ist vor dem subjektiven Tatbestand zu prüfen?
Strafrecht Definitionen > Tatbestand > Subjektiver Tatbestand > Vorsatz | Überschießende Innentendenz
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