Der subjektive Tatbestand ist der Teil des Tatbestands, der sich auf innere, subjektive Zustände der handelnden Person bezieht. Dazu gehören zum Beispiel der Vorsatz in Bezug auf ein objektives Tatbestandsmerkmal oder Absichten in Form von überschießenden Innentendenzen.
Auch die Mordmerkmale der ersten und dritten Gruppe (§ 211 StGB) sind als besondere subjektive Tatbestandsmerkmale im subjektiven Tatbestand zu prüfen.
Bei Fahrlässigkeitsdelikten gibt es nach herrschender Meinung keinen subjektiven Tatbestand. Subjektive Elemente werden bei der Fahrlässigkeit auf der Ebene der Schuld geprüft.
Strafrecht Definitionen > Tatbestand > Subjektiver Tatbestand > Vorsatz | Überschießende Innentendenz
Was ist der subjektive Tatbestand?
Welche Elemente sind Teil des subjektiven Tatbestands (Beispiele)?
Was ist vor dem subjektiven Tatbestand zu prüfen?
Aufbau der Straftat | Objektiver Tatbestand
→ Prüfungsschema Vorsätzliches Begehungsdelikt
→ Prüfungsschema Mord (§ 211 StGB)
→ Crashkurs Vorsätzliches Begehungsdelikt
→ BGH 2 StR 479/13: Subjektiver Tatbestand der Rechtsbeugung
→ Jochen Bung: Wissen und Wollen im Strafrecht · Zur Theorie und Dogmatik des subjektiven Tatbestands (2009) | amazon.de
→ Christoph Safferling: Vorsatz und Schuld · Subjektive Täterelemente im deutschen und englischen Strafrecht (2008) | amazon.de
→ Florian Block: Atypische Kausalverläufe in objektiver Zurechnung und subjektivem Tatbestand (2008) | amazon.de