Das subjektive Rechtfertigungselement ist die innere Einstellung des Täters zum jeweiligen Rechtfertigungsgrund. Bei der Notwehr oder Nothilfe ist dies zum Beispiel der Verteidigungswille. Die Notwendigkeit eines subjektiven Rechtfertigungselements und dessen Voraussetzungen sind umstritten.
Beispiel: T schlägt eine Fensterscheibe des Hauses ein, in dem sich der schlafende O befindet. T weiß nicht, dass im Haus gerade Gas aus einem Rohr austritt. T's Einwerfen der Fensterscheibe verhindert den Tod des O.
Rechtsfolge: Nach der objektiven Theorie ist der Täter straflos. Die Theorien, die ein subjektives Rechtsfertigungselement voraussetzen, bestrafen entweder wegen versuchter oder vollendeter Tat.
Keine Rechtfertigung ohne subjektives ElementDass jeder Rechtfertigungsgrund auch ein subjektives Element besitzt, ist mittlerweile weitestgehend anerkannt. Denn vollständig aufgehoben wird das Unrecht deliktstatbestandlichen Handelns nur, wenn der Täter die objektiv bestehende Rechtfertigungslage auch subjektiv erfasst. Anderenfalls bleibt sein Verhalten nach seiner Vorstellung von der Tat auf die Verwirklichung von Unrecht gerichtet und damit strafwürdig.
Armin Engländer
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Was versteht man unter einem subjektiven Rechtfertigungselement?
Muss ein Täter die rechtfertigende Situation kennen, um gerechtfertigt zu sein?
▸ Definition · Kenntnis des Täters über die rechtfertigende Situation
▸ hM · Subjektives Element als Voraussetzung für die Rechtfertigung
▸ Mindermeinung · Objektive Rechtfertigung reicht aus
▸ Rechtsfolgen · Straflosigkeit, Versuch oder Vollendung
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