Das subjektive Rechtfertigungselement ist die innere Einstellung des Täters zum jeweiligen Rechtfertigungsgrund. Bei der Notwehr oder Nothilfe ist dies zum Beispiel der Verteidigungswille. Die Notwendigkeit eines subjektiven Rechtfertigungselements und dessen Voraussetzungen sind umstritten.
Beispiel: T schlägt die Fensterscheibe des O ein. Er weiß nicht, dass im Haus gerade Gas aus einem Rohr austritt. T's Einwerfen der Fensterscheibe verhindert somit den Tod des O.
→ BGH 4 StR 551/12: Subjektives Rechtfertigungselement
Was versteht man unter einem subjektiven Rechtfertigungselement?
Muss ein Täter die rechtfertigende Situation kennen, um gerechtfertigt zu sein?
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