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Subjektives Rechtfertigungselement

Subjektives Rechtfertigungselement

Das subjektive Rechtfertigungs­element ist die innere Einstellung des Täters zum jeweiligen Rechtfertigungs­grund. Bei der Notwehr oder Nothilfe ist dies zum Beispiel der Verteidigungswille. Die Notwendigkeit eines subjektiven Rechtfertigungs­elements und dessen Voraussetzungen sind umstritten.

Beispiel: T schlägt eine Fensterscheibe des Hauses ein, in dem sich der schlafende O befindet. T weiß nicht, dass im Haus gerade Gas aus einem Rohr austritt. T's Einwerfen der Fensterscheibe verhindert den Tod des O.

  • Die objektive Theorie hält das das subjektive Rechtfertigungs­element für nicht erforderlich. Die in Wirklichkeit vorliegende Situation reiche für die Rechtfertigung aus. Es macht nach dieser Theorie keinen Unterschied, ob der Täter weiß, dass sein Handeln objektiv gerechtfertigt ist oder nicht. Die Tat ist in jedem Fall straflos.
  • Nach der Kenntnistheorie muss sich der Täter der rechtfertigenden Situation zumindest bewusst sein. Es kommt nach dieser Theorie aber nicht darauf an, ob der Täter durch die Rechtfertigungssituation zur Tat motiviert wird.
  • Die Willenstheorie fordert zusätzlich zur Situationskenntnis ein Handeln mit Verteidigungswillen. Der Täter müsse sich von der Motivation leiten lassen, die Rechtsordnung zu verteidigen.

Rechtsfolge: Nach der objektiven Theorie ist der Täter straflos. Die Theorien, die ein subjektives Rechtsfertigungselement voraussetzen, bestrafen entweder wegen versuchter oder vollendeter Tat.

FAQ: Subjektives Rechtfertigungselement
Video: Subjektives Rechtfertigungselement in 99 Sekunden

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FAQ

Was versteht man unter einem subjektiven Rechtfertigungselement?

Muss ein Täter die rechtfertigende Situation kennen, um gerechtfertigt zu sein?

Worin unterscheiden sich Willenstheorie und Kenntnistheorie in Bezug auf das subjektive Rechtfertigungselement?

Wie wird der Täter nach der objektiven Theorie bestraft, wenn er das subjektive Rechtfertigungselement nicht aufweist?

Wie wird der Täter nach der Willenstheorie oder Kenntnistheorie bestraft, wenn er das subjektive Rechtfertigungselement nicht aufweist?


Subjektives Rechtfertigungselement in 99 Sekunden

▸ Definition · Kenntnis des Täters über die rechtfertigende Situation
▸ hM · Subjektives Element als Voraussetzung für die Rechtfertigung
▸ Mindermeinung · Objektive Rechtfertigung reicht aus
▸ Rechtsfolgen · Straflosigkeit, Versuch oder Vollendung


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