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Subsumtionsirrtum

Subsumtionsirrtum

Ein Subsumtionsirrtum bezeichnet einen Fehler des Täters bei der Auslegung eines Tatbestandsmerkmals. Obwohl er alle Elemente des Sachverhalts richtig erfasst, geht er aufgrund eines Auslegungsirrtums davon aus, dass sein Tun straflos sei.In solchen Fällen kann ein Verbotsirrtum in Betracht kommen, der aber in der Regel vermeidbar ist.

Beispiel: T stiehlt die Hauskatze des O. T kann sich nicht vorstellen, dass ein Tier als Lebewesen eine Sache im Sinne von § 242 StGB sein kann. Er nimmt deshalb an, dass er den Tatbestand eines Diebstahls nicht erfüllt.

Mangelnder Vorsatz aufgrund eines Tatbestandsirrtums (§ 16 StGB)?

  • T erkennt irrtumsfrei den Tatumstand Katze (konkret), der gesetzlich als Tatbestandsmerkmal Sache (abstrakt) gewertet wird.
  • Er weiß außerdem, dass er das Eigentum des O durch die Wegnahme eines Objekts verletzt.
  • Ob er das Tier unter den Begriff einer Sache subsumiert oder nicht, spielt insoweit keine Rolle.
  • Der Subsumtionsirrtum ist unbeachtlich.

Bei einem Irrtum über normative Tatbestandsmerkmale spielt der Gedanke der Parallelwertung in der Laiensphäre eine Rolle.

FAQ: Subsumtionsirrtum
Video: Subsumtionsirrtum in 40 Sekunden

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FAQ

Was ist ein Subsumtionsirrtum?

Was ist die Rechtsfolge eines Subsumtionsirrtums?

Was ist bei Irrtümern über normative Tatbestandsmerkmale zu beachten?


Subsumtionsirrtum in 40 Sekunden

▸ Definition · Subsumtionsirrtum
▸ Beispiel · Diebstahl eines Hundes


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