Eine tatbestandliche Handlungseinheit liegt vor bei Tatbeständen, die für ihre Verwirklichung mehrere an sich getrennte Handlungen voraussetzen.
Beispiele:
Bei einer tatbestandlichen Handlungseinheit liegt eine (dieselbe
) Handlung im Sinne von § 52 Abs. 1 StGB vor. Es handelt sich also um eine gesetzliche Vorgabe, die zur Annahme einer Handlungseinheit führt – auch wenn mehrere natürliche Handlungen vorliegen und keine natürliche Handlungseinheit vorliegt.
BGH: Tatbestandliche Handlungseinheit im engeren SinnEine weitere Fallgruppe stellt die sog. tatbestandliche Handlungseinheit im engeren Sinne dar, die sich dadurch auszeichnet, dass mehrere natürliche Handlungen unter - unterschiedlichen - rechtlichen Aspekten zu einer Handlungseinheit zusammengefasst werden, wie dies etwa in Fällen der mehraktigen oder zusammengesetzten Delikte oder bei Dauerdelikten der Fall sein kann.
BGH GSSt 4/17
BGH: Tatbestandliche Handlungseinheit im weiteren SinnWiederum darüber hinausgehend können auch der Sinn und Zweck der jeweils verletzten gesetzlichen Tatbestände, die im Wege der Auslegung zu ermitteln sind, zur Annahme einer tatbestandlichen Handlungseinheit führen, die - anders als die natürliche Handlungseinheit - vorwiegend normativ bestimmt wird. Solche Handlungseinheiten werden etwa bei Delikten mit pauschalierenden Handlungsbeschreibungen wie z.B. den Organisationsdelikten der §§ 129 ff. StGB sowie in Fällen wiederholter oder fortlaufender Tatbestandsverwirklichungen (sog. tatbestandliche Handlungseinheit im weiteren Sinne) angenommen.
BGH GSSt 4/17
→ FAQ: Tatbestandliche Handlungseinheit
Was versteht man unter einer tatbestandlichen Handlungseinheit?
Was ist der Unterschied zwischen natürlicher und tatbestandlicher Handlungseinheit?
Beispiele für tatbestandliche Handlungseinheiten?
Strafrecht Definitionen > Konkurrenzen > Handlungseinheit > Tatbestandliche Handlungseinheit | Natürliche Handlung | Natürliche Handlungseinheit | Verklammerung | Fortsetzungszusammenhang
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