Unter einer teleologischen Reduktion versteht man die restriktive Auslegung einer Norm für Fälle, die vom Wortsinn her erfasst werden, aber aufgrund des Ziels und des Zwecks der Norm unpassend erscheinen.
Eine teleologische Reduktion wird dann notwendig, wenn der Gesetzgeber zu viel geregelt hat. Die vom Wortlaut erfassten Fälle widersprechen der eigentlichen Zielsetzung des Gesetzes.
Beispiel: Üble Nachrede oder Verleumdung (§ 186 StGB, § 187 StGB) im engsten Familienkreis.
Die teleologische Reduktion ist das Gegenteil der analogen Auslegung einer Norm. Mit einer Analogie werden Lücken geschlossen, wenn vom Gesetzgeber versäumt wurde, eine Ausnahmeregelung zu schaffen. Die teleologische Reduktion verhindert dagegen eine zu weitgehende Anwendung einer Norm. In der Praxis der Rechtsprechung sind teleologische Reduktionen seltene Ausnahmen.
→ FAQ: Teleologische Reduktion
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Was ist eine teleologische Reduktion?
Was ist das Gegenteil einer teleologischen Reduktion?
Wann ist die teleologische Reduktion einer Norm geboten?
▸ Definition · Teleologische Reduktion
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Teleologische Auslegung | Analogieverbot
→ Crashkurs Grundsätze des Strafrechts
→ BGH 4 StR 303/19: Ablehnung einer teleologischen Reduktion des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG
→ BGH 3 StR 336/13: Keine teleologische Reduktion bei § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB
→ BGH 2 StR 307/20: Keine teleologische Reduktion bei § 326 I 2. Alt. StGB
→ BGH 1 StR 112/17: Keine teleologische Reduktion bei § 244 I Nr. 1a StGB
→ Frank Hennings: Teleologische Reduktion des Betrugstatbestandes aufgrund von Mitverantwortung des Opfers unter besonderer Berücksichtigung des Kapitalanlage- und Kreditbetruges (2002) | amazon.de
→ Manuel Jaun: Die teleologische Reduktion im schweizerischen Recht (2001) | amazon.de