Übernahmefahrlässigkeit ist eine besondere Form der objektiven Sorgfaltspflichtverletzung bei der Fahrlässigkeit. Jemand übernimmt eine Tätigkeit, ohne die dafür erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu besitzen.
Beispiel: Ein Arzt führt eine komplizierte Operation durch, obwohl er sich mit deren spezifischen Risiken nicht auskennt. Bei der Operation selbst handelt er im Rahmen seiner Fähigkeiten, begeht aber einen Fehler, den ein Spezialist nicht begangen hätte.
Der Gedanke der Übernahmefahrlässigkeit hat Ähnlichkeit mit Konstrukt der actio libera in causa.
→ FAQ: Übernahmefahrlässigkeit
Strafrecht Definitionen > Fahrlässigkeit > Objektive Sorgfaltspflichtverletzung > Übernahmefahrlässigkeit | Vertrauensgrundsatz
Wo liegt der strafrechtliche Vorwurf in Fällen der sogenannten Übernahmefahrlässigkeit begründet?
Beispiel für einen Fall der Übernahmefahrlässigkeit?
Mit welcher Rechtsfigur hat die Übernahmefahrlässigkeit Ähnlichkeit?
Fahrlässigkeit | Objektive Sorgfaltspflichtverletzung | actio libera in causa
→ Prüfungsschema Fahrlässigkeit
→ Crashkurs Fahrlässigkeit
→ BGH 3 StR 271/97: Übernahmefahrlässigkeit durch Fortführen einer Therapie
→ BGH 5 StR 18/10: Übernahmefahrlässigkeit bei einem Arzt, der eine Tätigkeit ohne die dafür erforderlichen Kenntnisse übernimmt