Strafrecht Definitionen > Tatbestand > Subjektiver Tatbestand > Überschießende Innentendenz > Erfolgskupiertes Delikt
Überschießende Innentendenzen sind subjektive Tatbestandselemente, die keine Entsprechung im objektiven Tatbestand haben. Tatbestände mit überschießenden Innentendenzen sind erfolgskupierte Delikte.
Beispiel:
Weitere Beispiele für überschießende Innentendenzen sind die Bereicherungsabsicht bei § 263 StGB und die Täuschungsabsicht bei § 267 StGB.
Im umgekehrten Fall (Merkmale des objektiven Tatbestands haben keine Entsprechung im subjektiven Tatbestand) handelt es sich um objektive Bedingungen der Strafbarkeit.
Trotz ihrer Stellung im subjektiven Tatbestand sind überschießende Innentendenzen keine besonderen persönlichen Merkmale im Sinne von § 28 StGB, sondern tatbezogene Merkmale.
→ FAQ: Überschießende Innentendenz
→ Video: Überschießende Innentendenz in 55 Sekunden
Was ist eine überschießende Innentendenz?
Woran erkennt man überschießende Innentendenzen?
Wie nennt man Tatbestände mit überschießenden Innentendenzen?
Beispiel für einen Tatbestand mit überschießender Innentendenz?
▸ Definition · Überschießende Innentenz
▸ Beispiel · Zueignungsabsicht bei § 242 StGB
▸ Tatbezogenes Merkmal · § 28 StGB nicht anwendbar
Erfolgskupiertes Delikt | Objektive Bedingungen der Strafbarkeit
→ Prüfungsschema Diebstahl (§ 242 StGB)
→ Prüfungsschema Betrug (§ 263 StGB)
→ Prüfungsschema Urkundenfälschung (§ 267 StGB)
→ BGH 2 StR 104/10: Überschießende Innentendenzen fallen nicht unter § 28 StGB (PDF)
→ Angelika Kösch: Der Status des Merkmals rechtswidrig
in Zueignungsabsicht und Bereicherungsabsicht (1999) | amazon.de
→ Otto Fries: Bereicherungsabsicht beim Diebstahl (1929) | amazon.de