Als überschießende Innentendenzen werden subjektive Tatbestandselemente bezeichnet, die keine Entsprechung im objektiven Tatbestand haben.
Im umgekehrten Fall (Merkmale des objektiven Tatbestands haben keine Entsprechung im subjektiven Tatbestand) handelt es sich um objektive Bedingungen der Strafbarkeit.
Trotz ihrer Stellung im subjektiven Tatbestand sind überschießende Innentendenzen keine besonderen persönlichen Merkmale im Sinne von § 28 StGB, sondern tatbezogene Merkmale.
→ BGH 2 StR 104/10: Überschießende Innentendenzen fallen nicht unter § 28 StGB
Was ist eine überschießende Innentendenz?
Woran erkennt man überschießende Innentendenzen?
Wie nennt man Tatbestände mit überschießenden Innentendenzen?
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Strafrecht Definitionen > Tatbestand > Subjektiver Tatbestand > Überschießende Innentendenz > Erfolgskupiertes Delikt