Überschießende Innentendenzen sind subjektive Tatbestandselemente, die keine Entsprechung im objektiven Tatbestand haben. Tatbestände mit überschießenden Innentendenzen sind erfolgskupierte Delikte.
Beispiel:
Im umgekehrten Fall (Merkmale des objektiven Tatbestands haben keine Entsprechung im subjektiven Tatbestand) handelt es sich um objektive Bedingungen der Strafbarkeit.
Trotz ihrer Stellung im subjektiven Tatbestand sind überschießende Innentendenzen keine besonderen persönlichen Merkmale im Sinne von § 28 StGB, sondern tatbezogene Merkmale.
Was ist eine überschießende Innentendenz?
Woran erkennt man überschießende Innentendenzen?
Wie nennt man Tatbestände mit überschießenden Innentendenzen?
Beispiel für einen Tatbestand mit überschießender Innentendenz?
Erfolgskupiertes Delikt | Objektive Bedingungen der Strafbarkeit
→ BGH 2 StR 104/10: Überschießende Innentendenzen fallen nicht unter § 28 StGB (PDF)
→ Angelika Kösch: Der Status des Merkmals rechtswidrig
in Zueignungsabsicht und Bereicherungsabsicht (1999) | amazon.de
→ Otto Fries: Bereicherungsabsicht beim Diebstahl (1929) | amazon.de
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