Den Überwachungsgaranten trifft eine rechtliche Einstandspflicht im Sinne von § 13 StGB. Er trägt Verantwortung für eine Gefahrenquelle – im Gegensatz zum Beschützergaranten, der ein Rechtsgut vor Gefahren schützen muss. Ein Verstoß kann die Strafbarkeit eines unechten Unterlassungsdelikts begründen.
Beispiel: Der Hundebesitzer trägt Sorge dafür, dass sein Tier keine Menschen angreift.
In Bezug auf die Verantwortlichkeit für Personen als Gefahrenquellen gilt:
Die Stellung eines Überwachungsgaranten kann auch durch Ingerenz begründet werden: Der Täter führt eine Gefahr durch pflichtwidriges (hM) Verhalten selbst herbei.
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Was ist ein Überwachungsgarant?
Was ist der Unterschied zwischen einem Überwachungsgaranten und einem Beschützergaranten?
Unechtes Unterlassungsdelikt | Garantenstellung | Ingerenz | Beschützergarant
→ Prüfungsschema Vorsätzliches unechtes Unterlassungsdelikt
→ Crashkurs Unterlassungsdelikte
→ BGH 4 StR 416/20: Stellung des Überwachungsgaranten als besonderes persönliches Merkmal isV. § 28 I StGB
→ BGH 5 StR 281/01: Mitglieder des Politbüros als Überwachungsgaranten für das DDR-Grenzregime
→ Oliver Schmakowski: Die Garantenstellung aus Verantwortung für gefährliche Sachen (2017) | amazon.de
→ Patrick Spring: Die strafrechtliche Geschäftsherrenhaftung (2009) | amazon.de