Eine sogenannte Umstiftung liegt vor, wenn der omnimodo facturus zu einer anderen Tat angestiftet wird (die weder eine Qualifikation, noch eine Privilegierung oder ein Regelbeispiel des Grundtatbestands ist). In der Regel liegt hier eine Anstiftung vor.
Beispiel: T beabsichtigt, O ernsthaft zu verletzen, um sich zu rächen. A redet auf ihn ein und überzeugt T, dass es besser sei, das Auto des O zu demolieren.
Wenn die Umstiftung einer Abstiftung ähnelt (Anstiftung zur Verletzung eines anderen Rechtsguts, was im Endeffekt aber weniger einschneidend wirkt), kommen eventuell Rechtfertigungsgründe in Betracht (§ 34 StGB, § 228 BGB oder mutmaßliche Einwilligung des Opfers).
Wie wird ein Umstifter
bestraft?
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