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Unbeendeter Versuch

Unbeendeter Versuch

Ein unbeendeter Versuch liegt vor, wenn der Täter zur Tat bereits unmittelbar angesetzt, jedoch noch nicht alles getan hat, was nach seiner Vorstellung für die Tatvollendung nötig ist.

Beispiel: T will O mit mehreren Messerstichen töten. Er lauert O von hinten auf und sticht das erste Mal zu.

Macht sich der Täter nach Abschluss seiner Handlungen überhaupt keine Vorstellungen darüber, ob die Tat vollendet ist, liegt kein unbeendeter, sondern ein beendeter Versuch vor.

FAQ: Unbeendeter Versuch

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FAQ

Wie lange ist ein Versuch unbeendet?

Wie kann der Täter im Stadium des unbeendeten Versuchs strafbefreiend zurücktreten?

Kann der Täter auch von bereits verwirklichten Taten zurücktreten, die in Tateinheit mit dem Delikt stehen, dessen Versuch noch unbeendet ist?


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Links

Prüfungsschema Versuch
Crashkurs Versuch
BGHSt 40, 304: Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch
Benjamin Theis: Unbeendeter Versuch und strafbare Vorbereitungshandlung · Zur Strafbarkeit von nach Tätervorstellung nicht vollständig vollzogenen Handlungen (2016) | amazon.de
Markus Kampermann: Grundkonstellationen beim Rücktritt vom Versuch · Zur Abgrenzung von fehlgeschlagenem, unbeendetem und beendetem Versuch in § 24 Abs. 1 StGB (1992) | amazon.de
Björn Burkhardt: Der Rücktritt als Rechtsfolgebestimmung: Eine Untersuchung anhand des Abgrenzungsproblems von beendetem und unbeendetem Versuch (1975) | amazon.de

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