Unbewusste Fahrlässigkeit ist gegeben, wenn der Täter gegen eine Sorgfaltspflicht verstößt und dabei die mögliche Tatbestandsverwirklichung nicht erkennt.
Erklärung
Unbewusste Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Täter objektiv und subjektiv gegen eine Sorgfaltspflicht verstößt, aber (im Gegensatz zur bewussten Fahrlässigkeit) nicht erkennt, dass er durch sein Verhalten einen Tatbestand erfüllt. Er hätte dies aber objektiv und nach seinen persönlichen Fähigkeiten erkennen können.
Die schulddogmatische Begründung der Strafbarkeit unbewusster Fahrlässigkeit ist schwierig. Denn der Täter handelt nicht willentlich in Bezug auf den Tatbestandserfolg. Dieser ist ihm ja überhaupt nicht bewusst. Zur Strafbarkeit der unbewussten Fahrlässigkeit werden zwei Lösungsansätze vertreten:
Verstandesschuld: Der Täter kann über den Gebrauch seiner Einsichtsfähigkeit frei entscheiden. Es liegt an ihm, Irrtümer zu vermeiden.
Lebensführungsschuld: Der Täter hat sich vorwerfbar nicht zu einer rechtstreuen Persönlichkeit erzogen.
Das Strafgesetz definiert Fahrlässigkeit nicht. Ob der Täter bewusst oder unbewusst fahrlässig gehandelt hat, ist nur für die Strafzumessung im Einzelfall relevant.
Unbewusste Fahrlässigkeit und Willensfreiheit Eine Willensschuld als Tatschuld lässt sich im Falle unbewusst fahrlässigen Verhaltens in einem auf Willensfreiheit gegründeten Schuldstrafrecht nicht begründen. […] Vom Standpunkt eines auf Willensfreiheit gegründeten Schuldkonzepts ist es da ehrlicher, […] die fehlende Schuldbegründung offen einzugestehen und wegen kriminalpolitischer Notwendigkeit
dennoch strafen zu wollen. Gunnar Spilgies
De lege ferenda Vorzugswürdig erscheint die in der neueren Literatur zunehmend vertretene Auffassung, leichte Fahrlässigkeitsgrade generell aus dem Strafrecht herauszunehmen. Ein solcher Reformvorschlag ist nicht allein kriminalpolitisch angemessener, er verfügt zudem über bessere Umsetzungschancen als schuldtheoretisch fundierte Forderungen nach einer generellen Entkriminalisierung der unbewussten Fahrlässigkeit. Arnd Koch
FAQ
Was ist unbewusste Fahrlässigkeit?Unbewusste Fahrlässigkeit ist eine Form von Fahrlässigkeit, bei der ein Täter nicht erkennt, dass er durch sein Verhalten einen Tatbestand erfüllen kann. Er hätte dies aber erkennen können.