Unbewusste Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Täter objektiv und subjektiv gegen eine Sorgfaltspflicht verstößt, aber (im Gegensatz zur bewussten Fahrlässigkeit) nicht erkennt, dass er durch sein Verhalten einen Tatbestand erfüllt. Er hätte dies aber objektiv und nach seinen persönlichen Fähigkeiten erkennen können.
Die schulddogmatische Begründung der Strafbarkeit unbewusster Fahrlässigkeit ist schwierig. Denn der Täter handelt nicht willentlich in Bezug auf den Tatbestandserfolg. Dieser ist ihm ja überhaupt nicht bewusst. Zur Strafbarkeit der unbewussten Fahrlässigkeit werden zwei Lösungsansätze vertreten:
Das Strafgesetz definiert Fahrlässigkeit nicht. Ob der Täter bewusst oder unbewusst fahrlässig gehandelt hat, ist nur für die Strafzumessung im Einzelfall relevant.
→ FAQ: Unbewusste Fahrlässigkeit
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Was ist unbewusste Fahrlässigkeit?
Wofür ist im Strafrecht die Entscheidung zwischen bewusster und unbewusster Fahrlässigkeit relevant?
Wo ist unbewusste Fahrlässigkeit im StGB definiert?
▸ Definition · Unbewusste Fahrlässigkeit
▸ Sinn · Strafzumessung
▸ Begründung · Verstand/Lebensführung
Bedingter Vorsatz | Bewusste Fahrlässigkeit | Irrtum | Erfolgsdelikt
→ Prüfungsschema Fahrlässigkeit
→ Crashkurs Fahrlässigkeit
→ Arnd Koch: Zur Strafbarkeit unbewusster Fahrlässigkeit (PDF)
→ Gunnar Spilgies: Aporie der Schuldbegründung bei unbewusster Fahrlässigkeit (PDF)