Ein unechtes Unterlassungsdelikt ist ein Delikt, das für ein Begehungsdelikt in Kombination mit § 13 StGB das Unterlassen einer Handlung sanktioniert.
Erklärung
Ein unechtes Unterlassungsdelikt ist ein Delikt, das im eigentlichen Tatbestand eine Handlung beschreibt, in Kombination mit § 13 StGB jedoch auch das Unterlassen einer Handlung sanktioniert.
Wichtige Prüfungspunkte eines unechten Unterlassungsdelikts sind:
Quasi- bzw. hypothetische Kausalität (Erfolg wäre bei einem Handeln nicht eingetreten)
Unechte Unterlassungsdelikte sind nicht wie echte Unterlassungsdelikte als eigenständige Tatbestände ausgestaltet, sondern sind ein Spiegelbild der entsprechenden Begehungsdelikte.
§ 13 StGB: Begehen durch Unterlassen (1) Wer es unterlässt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört, ist nach diesem Gesetz nur dann strafbar, wenn er rechtlich dafür einzustehen hat, dass der Erfolg nicht eintritt, und wenn das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht. (2) Die Strafe kann nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.
Quasi-Kausalität Bei dem unechten Unterlassungsdelikt ist die sog. Quasi-Kausalität erforderlich, wonach ein Unterlassen nur dann mit dem tatbestandsmäßigen Erfolg als 'quasiursächlich' in Zurechnungsverbindung gesetzt werden kann, wenn dieser beim Hinzudenken der gebotenen Handlung entfiele, wenn also die gebotene Handlung den Erfolg mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindert hätte. BGH 4 StR 215/17
FAQ
Was ist ein unechtes Unterlassungsdelikt?Bei einem unechten Unterlassungsdelikt wird im eigentlichen Tatbestand eine Handlung (im Sinne eines Tuns) beschrieben. In Verbindung mit § 13 StGB wird die Herbeiführung des Erfolgs auch durch ein Unterlassen sanktioniert.
→ Prüfungsschema Vorsätzliches unechtes Unterlassungsdelikt
→ Crashkurs Unterlassungsdelikte
→ BGH 4 StR 215/17: Quasi-Kausalität → Burcin Artik: Ist Untreue durch Unterlassen gem. § 266 Abs. 1 StGB ein echtes oder unechtes Unterlassungsdelikt? (2019) | Amazon #Anzeige
→ Lars Berster: Das unechte Unterlassungsdelikt · Der gordische Knoten des Allgemeinen Teils (2014) | Amazon #Anzeige
→ David Donner: Die Zumutbarkeitsgrenzen der vorsätzlichen unechten Unterlassungsdelikte (2007) | Amazon #Anzeige
→ Paul Nitze: Die Bedeutung der Entsprechungsklausel beim Begehen durch Unterlassen (§ 13 StGB) (1989) | Amazon #Anzeige