Die Strafbarkeit des Versuchs beginnt nach § 22 StGB mit dem unmittelbaren Ansetzen zur Tat. Das unmittelbare Ansetzen markiert die Grenze zwischen (in der Regel straflosen) Vorbereitungshandlungen und dem Versuch. Das unmittelbare Ansetzen ist nach dem Tatentschluss zu prüfen .
Für die Abgrenzung zwischen Vorbereitung und Versuchsbeginn gibt es verschiedene Ansätze:
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Die Theorien kommen bei der Einzelfallanwendung meist zu identischen Ergebnissen.
→ FAQ: Unmittelbares Ansetzen
→ Video: Unmittelbares Ansetzen in 55 Sekunden
Strafrecht Definitionen > Versuch > Unmittelbares Ansetzen | Vorbereitung | Tatentschluss | Rücktritt vom Versuch | Vollendung | Beendigung
Was ist vor dem unmittelbaren Ansetzen zur Tat zu prüfen?
▸ § 22 StGB · Unmittelbares Ansetzen
▸ Abgrenzung Vorbereitung/Versuch · Vier Theorien
→ Prüfungsschema Versuch
→ Crashkurs Versuch
→ BGH NStZ 2001, 475: Unmittelbares Ansetzen (Stromfalle
)
→ BGH 4 StR 223/21: Unmittelbares Ansetzen bei Mittäterschaft
→ Stefan Spielmann: Der bedingte Tatentschluss und die Vorbereitungshandlung (2005) | amazon.de
→ Karl-Heinz Vehling: Die Abgrenzung von Vorbereitung und Versuch (1992) | amazon.de