Ein Unternehmensdelikt ist ein Tatbestand, der bereits im Versuchsstadium vollendet ist. Beim Unternehmensdelikt gilt:
Es gibt zwei Typen von Unternehmensdelikten:
wer es unternimmt …o. Ä. benutzt.
Aus der Gleichstellung von Versuch und Vollendung folgt, dass bei einem Unternehmensdelikt kein Rücktritt vom Versuch gemäß § 24 StGB möglich ist. Auch die optionale Strafmilderung des § 23 II StGB entfällt.
Strafrecht Definitionen > Deliktsformen > Unternehmensdelikt | Erfolgsdelikt | Tätigkeitsdelikt | Verletzungsdelikt | Gefährdungsdelikt | Verhaltensgebundenes Delikt | Eigenhändiges Delikt | Zustandsdelikt | Unterlassungsdelikt | Grundtatbestand | Verbrechen und Vergehen | Allgemeindelikt | Sonderdelikt
Wo ist das Unternehmensdelikt gesetzlich definiert?
Was ist der Unterschied zwischen echten und unechten Unternehmensdelikten?
Beispiele für Unternehmensdelikte?
→ Prüfungsschema Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB)
→ Crashkurs Deliktseinteilungen
→ BGH 3 StR 392/06: Handeltreiben mit Betäubungsmitteln als unechtes Unternehmensdelikt, § 29 BtmG
→ Gereon Wolters: Das Unternehmensdelikt (2001) | amazon.de
→ Jescheck/Weber: Die Vorverlegung des Strafrechtsschutzes durch Gefährdungs- und Unternehmensdelikte (1987) | amazon.de