Bei einem Unternehmensdelikt ist der Versuch bereits ein Teil des Tatbestands. Mit dem Versuch liegt bereits Vollendung vor.
Ein Unternehmensdelikt ist ein Tatbestand, der bereits im Versuchsstadium vollendet ist. Beim Unternehmensdelikt gilt:
Es gibt zwei Typen von Unternehmensdelikten:
wer es unternimmt …o. Ä. benutzt.
Aus der Gleichstellung von Versuch und Vollendung folgt, dass bei einem Unternehmensdelikt kein Rücktritt vom Versuch gemäß § 24 StGB möglich ist. Auch die optionale Strafmilderung des § 23 Abs. 2 StGB entfällt.
§ 14 StGB: Personen- und Sachbegriffe
(1) Im Sinne dieses Gesetzes ist
[…]
6. Unternehmen einer Tat: deren Versuch und deren Vollendung;
[…]
Wo ist das Unternehmensdelikt gesetzlich definiert?
Was ist der Unterschied zwischen echten und unechten Unternehmensdelikten?
Beispiele für Unternehmensdelikte?
Strafrecht Definitionen > Deliktsformen > Unternehmensdelikt | Erfolgsdelikt | Tätigkeitsdelikt | Verletzungsdelikt | Gefährdungsdelikt | Verhaltensgebundenes Delikt | Eigenhändiges Delikt | Zustandsdelikt | Unterlassungsdelikt | Grundtatbestand | Verbrechen und Vergehen | Allgemeindelikt | Sonderdelikt
A-B |
D-E |
F-J |
K-O |
P-R |
S-T |
U-Z
Verwandte Themen: Versuch | Vollendung
→ Prüfungsschema Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB)
→ Crashkurs Deliktseinteilungen
→ BGH 3 StR 392/06: Handeltreiben mit Betäubungsmitteln als unechtes Unternehmensdelikt, § 29 BtmG
→ Gereon Wolters: Das Unternehmensdelikt (2001) | Amazon #Anzeige
→ Jescheck/Weber: Die Vorverlegung des Strafrechtsschutzes durch Gefährdungs- und Unternehmensdelikte (1987) | Amazon #Anzeige