Strafrecht Definitionen > Deliktsformen > Verbrechen und Vergehen | Erfolgsdelikt | Tätigkeitsdelikt | Verletzungsdelikt | Gefährdungsdelikt | Verhaltensgebundenes Delikt | Eigenhändiges Delikt | Zustandsdelikt | Unterlassungsdelikt | Grundtatbestand | Allgemeindelikt | Sonderdelikt | Unternehmensdelikt
Die Unterscheidung zwischen Verbrechen und Vergehen richtet sich nach der Strafandrohung.
Besonders schwere oder minder schwere Fälle nach dem Besonderen Teil sowie Schärfungen oder Milderungen nach dem Allgemeinen Teil des StGB sind für die Einordnung einer Tat als Verbrechen oder Vergehen nicht relevant (§ 12 III StGB).
Die Unterscheidung hat unter anderem bei der Versuchsstrafbarkeit Bedeutung (§ 23 I StGB).
→ FAQ: Verbrechen und Vergehen
Was ist der Unterschied zwischen Verbrechen und Vergehen?
Kommt es für den Versuch eines Delikts auf die Unterscheidung zwischen Verbrechen und Vergehen an?
→ Crashkurs Deliktseinteilungen
→ BGH 2 StR 165/08: Einordnung einer Tat als Verbrechen oder Vergehen beim Sich-Bereiterklären zur Anstiftung nach der Person des Anzustiftenden
→ anwalt.org: Vergehen: Was ist hierunter zu verstehen?