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Verbrechen und Vergehen

Verbrechen und Vergehen

Die Unterscheidung zwischen Verbrechen und Vergehen richtet sich nach der Strafandrohung.

  • Verbrechen: Strafandrohung von mindestens einem Jahr (§ 12 I StGB).
  • Vergehen: Strafandrohung unter einem Jahr oder Geldstrafe (§ 12 II StGB).

Besonders schwere oder minder schwere Fälle nach dem Besonderen Teil sowie Schärfungen oder Milderungen nach dem Allgemeinen Teil des StGB sind für die Einordnung einer Tat als Verbrechen oder Vergehen nicht relevant (§ 12 III StGB).

Die Unterscheidung hat unter anderem bei der Versuchsstrafbarkeit Bedeutung (§ 23 I StGB).

FAQ: Verbrechen und Vergehen




FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Verbrechen und Vergehen?

Sind minder schwere oder besonders schwere Fälle relevant für die Einteilung einer Tat als Verbrechen oder Vergehen?

Sind Schärfungen oder Milderungen nach dem Allgemeinen Teil des StGB relevant für die Einteilung einer Tat als Verbrechen oder Vergehen?

Kommt es für den Versuch eines Delikts auf die Unterscheidung zwischen Verbrechen und Vergehen an?


Verwandte Themen

Versuch | Tatbestand


Links

Crashkurs Deliktseinteilungen
BGH 2 StR 165/08: Einordnung einer Tat als Verbrechen oder Vergehen beim Sich-Bereiterklären zur Anstiftung nach der Person des Anzustiftenden
anwalt.org: Vergehen: Was ist hierunter zu verstehen?

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