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Verhaltensgebundenes Delikt

Verhaltensgebundenes Delikt

Ein verhaltens­gebundenes Delikt beschreibt eine bestimmte Tätigkeit genauer. Der Unrechtsgehalt erschöpft sich nicht oder nicht allein in der Verursachung eines Erfolgs. Es muss auch eine bestimmte Art des Verhaltens vorliegen. Das Gegenteil eines verhaltensgebundenen Delikts ist das reine Erfolgsdelikt, in dessen Tatbestand keine nähere Beschreibung einer Handlung vorkommt.

Beispiele für verhaltensgebundene Delikte:

Kein verhaltensgebundenes Delikt ist zum Beispiel der Totschlag (§ 212 StGB).

FAQ: Verhaltensgebundenes Delikt
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FAQ

Was ist ein verhaltensgebundenes Delikt?

In welchen Zusammenhängen spielen verhaltensgebundene Delikte eine Rolle?

Was ist das Gegenteil eines verhaltensgebundenen Delikts?

Welche Tatbestände beschreiben verhaltensgebundene Delikte?


Verhaltensgebundenes Delikt in 46 Sekunden

▸ Definition · Verhaltensgebundenes Delikt
▸ Beispiele · §§ 153, 315c, 316 StGB
▸ Besonderheiten · alic und Unterlassungsdelikte


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