Ein verhaltensgebundenes Delikt beschreibt eine bestimmte Tätigkeit genauer. Der Unrechtsgehalt erschöpft sich nicht oder nicht allein in der Verursachung eines Erfolgs. Es muss auch eine bestimmte Art des Verhaltens vorliegen. Das Gegenteil eines verhaltensgebundenen Delikts ist das reine Erfolgsdelikt, in dessen Tatbestand keine nähere Beschreibung einer Handlung vorkommt.
Beispiele für verhaltensgebundene Delikte:
Kein verhaltensgebundenes Delikt ist zum Beispiel der Totschlag (§ 212 StGB).
→ FAQ: Verhaltensgebundenes Delikt
→ Video: Verhaltensgebundenes Delikt in 46 Sekunden
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Was ist ein verhaltensgebundenes Delikt?
In welchen Zusammenhängen spielen verhaltensgebundene Delikte eine Rolle?
Was ist das Gegenteil eines verhaltensgebundenen Delikts?
Welche Tatbestände beschreiben verhaltensgebundene Delikte?
▸ Definition · Verhaltensgebundenes Delikt
▸ Beispiele · §§ 153, 315c, 316 StGB
▸ Besonderheiten · alic und Unterlassungsdelikte
actio libera in causa | Erfolgsdelikt
→ Prüfungsschema Meineid (§ 154 StGB)
→ Prüfungsschema Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
→ Prüfungsschema Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)
→ BGH 4 StR 217/96: Keine Anwendung der alic auf verhaltensgebundene Delikte
→ Dorothee Sydow: Die actio libera in causa nach dem Rechtsprechungswandel des Bundesgerichtshofs (2002) | amazon.de