Die Verjährung (Verfolgungsverjährung) ist ein Verfahrenshindernis und macht die Ahndung einer Straftat nach Ablauf einer gesetzlich festgelegten Zeit unmöglich (§ 78 StGB).
Die Vollstreckungsverjährung verhindert die Vollstreckung einer Strafe. Dies ist in §§ 79 ff. StGB geregelt. Die Verjährung beginnt mit der Rechtskraft des Urteils (§ 79 VI StGB).
Dem Rechtsinstitut der Verjährung liegt der Gedanke zugrunde, dass nach einem gewissen Zeitablauf der Rechtsfrieden von selbst wieder eingetreten ist. Der Eingriff der Staatsgewalt würde nur zu neuer Unruhe führen. Der Vergeltungsgedanke greift dann nicht mehr.
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Was ist der Effekt einer Verjährung?
Welche zwei Arten der Verjährung gibt es?
Wann beginnt die Frist für eine Verfolgungsverjährung zu laufen?
Wann beginnt die Frist für eine Vollstreckungsverjährung zu laufen?
→ 1 StR 318/62: in dubio pro reo beim Verfahrungshindernis Verjährung
→ Harald Brennecke: Die Verjährung im Strafrecht
→ Hochmayr/Gropp: Die Verjährung als Herausforderung für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Strafsachen (2021) | amazon.de
→ Martin Asholt: Verjährung im Strafrecht · Zu den theoretischen, historischen und dogmatischen Grundlagen des Verhältnisses von Bestrafung und Zeit in 78 ff. StGB (2016) | amazon.de
→ Esther Nazarian: Der Beginn der Strafverfolgungsverjährung - § 78a StGB (2010) | amazon.de
→ Friedrich Oscar Schwarze: Bermerkungen zur Lehre von der Verjährung im Strafrechte nach den Gesetzgebungen und der Praxis in Deutschland (1867) | amazon.de