Strafrecht Definitionen > Konkurrenzen > Handlungseinheit > Verklammerung | Natürliche Handlung | Natürliche Handlungseinheit | Tatbestandliche Handlungseinheit | Fortsetzungszusammenhang
Eine Handlungseinheit durch Verklammerung ist gegeben, wenn zwei selbstständige Handlungen durch eine andere verbunden werden.
Beispiel: Das Dauerdelikt § 248b StGB (unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs) verklammert die eigentlich in Handlungsmehrheit stehenden Delikte § 222 StGB (fahrlässige Tötung) und § 142 StGB (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort).
Das verklammernde Delikt muss nach der Rechtsprechung zu mindestens einem der zu verbindenden Delikte einen gleichwertigen oder höheren Unrechtsgehalt aufweisen.
Was bedeutet Verklammerung
im Strafrecht?
Was ist die Rechtsfolge einer Verklammerung?
Welche Voraussetzungen muss das verklammernde Delikt erfüllen?
Idealkonkurrenz | Handlungseinheit | Natürliche Handlung | Natürliche Handlungseinheit | Tatbestandliche Handlungseinheit | Fortsetzungszusammenhang | Handlungsmehrheit
→ Prüfungsschema Konkurrenzen
→ Prüfungsschema Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs (§ 248b StGB)
→ Prüfungsschema Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)
→ Crashkurs Konkurrenzen
→ BGH 2 StR 70/12: Tateinheit zwischen Nötigung, Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung (Verklammerung)
→ BGH 2 StR 561/11: Körperverletzung ist ein Zustandsdelikt, das keine Klammerwirkung erzeugen kann
→ BGH 3 StR 537/14: Verklammerung und Entklammerung bei Organisationsdelikten