Eine Handlungseinheit durch Verklammerung ist gegeben, wenn zwei selbstständige Handlungen durch eine andere verbunden werden.
Beispiel: Das Dauerdelikt § 248b StGB (unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs) verklammert die eigentlich in Handlungsmehrheit stehenden Delikte § 222 StGB (fahrlässige Tötung) und § 142 StGB (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort).
Das verklammernde Delikt muss nach der Rechtsprechung zu mindestens einem der zu verbindenden Delikte einen gleichwertigen oder höheren Unrechtsgehalt aufweisen.
Strafrecht Definitionen > Konkurrenzen > Handlungseinheit > Verklammerung | Natürliche Handlung | Natürliche Handlungseinheit | Tatbestandliche Handlungseinheit | Fortsetzungszusammenhang
Was bedeutet Verklammerung
im Strafrecht?
Was ist die Rechtsfolge einer Verklammerung?
Welche Voraussetzungen muss das verklammernde Delikt erfüllen?
Idealkonkurrenz | Handlungseinheit | Natürliche Handlung | Natürliche Handlungseinheit | Tatbestandliche Handlungseinheit | Fortsetzungszusammenhang | Handlungsmehrheit
→ Prüfungsschema Konkurrenzen
→ Prüfungsschema Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs (§ 248b StGB)
→ Prüfungsschema Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)
→ Crashkurs Konkurrenzen
→ BGH 2 StR 70/12: Tateinheit zwischen Nötigung, Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung (Verklammerung)
→ BGH 2 StR 561/11: Körperverletzung ist ein Zustandsdelikt, das keine Klammerwirkung erzeugen kann
→ BGH 3 StR 537/14: Verklammerung und Entklammerung bei Organisationsdelikten