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Verklammerung

Verklammerung

Eine Handlungseinheit durch Verklammerung ist gegeben, wenn zwei selbstständige Handlungen durch eine andere verbunden werden.

Beispiel: Das Dauerdelikt § 248b StGB (unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs) verklammert die eigentlich in Handlungsmehrheit stehenden Delikte § 222 StGB (fahrlässige Tötung) und § 142 StGB (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort).

Das verklammernde Delikt muss nach der Rechtsprechung zu mindestens einem der zu verbindenden Delikte einen gleichwertigen oder höheren Unrechtsgehalt aufweisen.

Verklammerung und Schwere der Einzeltaten
[Die Verklammerungswirkung] tritt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nur dann nicht ein, wenn eine minderschwere Dauerstraftat jeweils mit schwereren Gesetzesverstößen zusammentrifft. Wiegt dagegen nur eines der betroffenen Delikte schwerer als dasjenige, das die Verbindung begründet, so bleibt es bei der Klammerwirkung.
BGH 2 StR 70/12

FAQ: Verklammerung




FAQ

Was bedeutet Verklammerung im Strafrecht?

Was ist die Rechtsfolge einer Verklammerung?

Welche Voraussetzungen muss das verklammernde Delikt erfüllen?


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Verwandte Themen: Idealkonkurrenz | Handlungseinheit | Natürliche Handlung | Natürliche Handlungseinheit | Tatbestandliche Handlungseinheit | Fortsetzungszusammenhang | Handlungsmehrheit


Links

Prüfungsschema Konkurrenzen
Prüfungsschema Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs (§ 248b StGB)
Prüfungsschema Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)
Crashkurs Konkurrenzen
BGH 2 StR 70/12: Tateinheit zwischen Nötigung, Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung (Verklammerung)
BGH 2 StR 561/11: Körperverletzung ist ein Zustandsdelikt, das keine Klammerwirkung erzeugen kann
BGH 3 StR 537/14: Verklammerung und Entklammerung bei Organisationsdelikten

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