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Verklammerung

Verklammerung

Eine Handlungseinheit durch Verklammerung ist gegeben, wenn zwei selbstständige Handlungen durch eine andere verbunden werden.

Beispiel: Das Dauerdelikt § 248b StGB (unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs) verklammert die eigentlich in Handlungsmehrheit stehenden Delikte § 222 StGB (fahrlässige Tötung) und § 142 StGB (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort).

  • Bei einer Verklammerung liegt eine Handlung im Sinne von § 52 I StGB vor.

Das verklammernde Delikt muss nach der Rechtsprechung zu mindestens einem der zu verbindenden Delikte einen gleichwertigen oder höheren Unrechtsgehalt aufweisen.

FAQ: Verklammerung

Strafrecht Definitionen > Konkurrenzen > Handlungseinheit > Verklammerung | Natürliche Handlung | Natürliche Handlungseinheit | Tatbestandliche Handlungseinheit | Fortsetzungszusammenhang




FAQ

Was bedeutet Verklammerung im Strafrecht?

Was ist die Rechtsfolge einer Verklammerung?

Welche Voraussetzungen muss das verklammernde Delikt erfüllen?


Verwandte Themen

Idealkonkurrenz | Handlungseinheit | Natürliche Handlung | Natürliche Handlungseinheit | Tatbestandliche Handlungseinheit | Fortsetzungszusammenhang | Handlungsmehrheit


Links

Prüfungsschema Konkurrenzen
Prüfungsschema Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs (§ 248b StGB)
Prüfungsschema Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)
Crashkurs Konkurrenzen
BGH 2 StR 70/12: Tateinheit zwischen Nötigung, Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung (Verklammerung)
BGH 2 StR 561/11: Körperverletzung ist ein Zustandsdelikt, das keine Klammerwirkung erzeugen kann
BGH 3 StR 537/14: Verklammerung und Entklammerung bei Organisationsdelikten

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