Definition
Die Verklammerung verknüft zwei selbstständige Handlungen zu einer Handlungseinheit.
Erklärung
Eine Handlungseinheit durch Verklammerung ist gegeben, wenn zwei selbstständige Handlungen durch eine andere verbunden werden.
Beispiel : Das Dauerdelikt § 248b StGB (unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs) verklammert die eigentlich in Handlungsmehrheit stehenden Delikte § 222 StGB (fahrlässige Tötung) und § 142 StGB (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort).
Das verklammernde Delikt muss nach der Rechtsprechung zu mindestens einem der zu verbindenden Delikte einen gleichwertigen oder höheren Unrechtsgehalt aufweisen.
Verklammerung und Schwere der Einzeltaten [Die Verklammerungswirkung] tritt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nur dann nicht ein, wenn eine minderschwere Dauerstraftat jeweils mit schwereren Gesetzesverstößen zusammentrifft. Wiegt dagegen nur eines der betroffenen Delikte schwerer als dasjenige, das die Verbindung begründet, so bleibt es bei der Klammerwirkung. BGH 2 StR 70/12
FAQ
Was bedeutet Verklammerung im Strafrecht?
Verklammerung ist die spezielle Form einer Handlungseinheit . Zwei oder mehrere selbstständige Handlungen werden durch eine andere zu einer rechtlichen Handlungseinheit verbunden.
Was ist die Rechtsfolge einer Verklammerung?
Zwei Handlungen, die ohne die verklammernde Tat in Handlungsmehrheit stehen würden, werden zu einer einheitlichen Handlung (Handlungseinheit ). Dann ist die Anwendung von § 52 StGB (Tateinheit ) möglich.
Welche Voraussetzungen muss das verklammernde Delikt erfüllen?
Das verklammernde Delikt muss zu den zu verklammenden Delikten in Tateinheit stehen und es muss zumindest zu einem der zu verklammernden Delikte einen vergleichbaren Unrechtsgehalt aufweisen.
A bis Z
aberratio ictus
Absicht
Absorptionsprinzip
Abstiftung
Abstraktes Gefährdungsdelikt
actio libera in causa
Adäquanztheorie
Agent Provocateur
Aggressivnotstand
Alleintäter
Allgemeindelikt
Analogieverbot
Anstiftung
Antizipierte Notwehr
Äquivalenztheorie
Asthenischer Affekt
Aufbau der Straftat
Aufstiftung
Auslegungsmethoden
Bedingter Vorsatz
Beendeter Versuch
Beendigung
Beihilfe
Beschützergarant
Besondere persönliche Merkmale
Besondere Vorsatzformen
Bestimmtheitsgrundsatz
Beteiligung
Bewusste Fahrlässigkeit
Billigungstheorie
Dauerdelikt
Defensivnotstand
Deliktsformen
Deskriptive Tatbestandsmerkmale
dolus alternativus
dolus antecedens
dolus directus I
dolus directus II
dolus generalis
dolus subsequens
Echte Konkurrenz
Echtes Unterlassungsdelikt
Eigenhändiges Delikt
Eingeschränkte Schuldtheorie
Einverständnis
Entschuldigender Notstand
Entschuldigungsgründe
Entschuldigungsirrtum
Entschuldigungstatbestandsirrtum
Entsprechungsklausel
Erfolg
Erfolgsdelikt
Erfolgskupiertes Delikt
Erfolgsqualifiziertes Delikt
Erlaubnisirrtum
Erlaubnistatbestandsirrtum
Erlaubtes Risiko
Ernstnahmetheorie
error in obiecto
Erst-recht-Schluss
Extensiver Notwehrexzess
Fahrlässigkeit
Fahrlässige Mittäterschaft
Fahrlässige Teilnahme
Fehlgeschlagener Versuch
Festnahmerecht
Finale Handlungslehre
Fortsetzungszusammenhang
Garantenstellung
Gefährdungsdelikt
Gesamtstrafe
Gesetzlichkeitsprinzip
Gleichgültigkeitstheorie
Grade der Fahrlässigkeit
Grammatische Auslegung
Grundsätze
Grundtatbestand
Handlung
Handlungseinheit
Handlungsmehrheit
Haupttat
Historische Auslegung
Idealkonkurrenz
Indizwirkung des Tatbestands
in dubio pro reo
Ingerenz
Irrtum
Irrtum über den Sachverhalt
Irrtum über die rechtliche Bewertung
Kausale Handlungslehre
Kausalität
Kausalität der Beihilfe
Konkretes Gefährdungsdelikt
Konkurrenzen
Konsumtion
Leichtfertigkeit
Limitierte Akzessorietät
Mitbestrafte Nachtat
Mitbestrafte Vortat
Mittäterschaft
Mittelbare Täterschaft
Möglichkeitstheorie
Mutmaßliche Einwilligung
Natürliche Handlung
Natürliche Handlungseinheit
Nebentäter
Negative Tatbestandsmerkmale
Neutrale Beihilfe
Normative Tatbestandsmerkmale
Nothilfe
Notwehr
Notwehrexzess
Notwehrprovokation
Notwendige Teilnahme
Objektive Bedingungen der Strafbarkeit
Objektiver Tatbestand
Objektive Sorgfaltspflichtverletzung
Objektive Zurechnung
omnimodo facturus
Parallelwertung in der Laiensphäre
Pflichtwidrigkeitszusammenhang
Postpendenz
Potenzielles Gefährdungsdelikt
Potenzielles Unrechtsbewusstsein
Präpendenz
Präventivnotwehr
Privilegierung
Psychische Beihilfe
Putativnotwehr
Qualifikation
Realkonkurrenz
Rechtfertigende Einwilligung
Rechtfertigende Pflichtenkollision
Rechtfertigender Notstand
Rechtfertigungsgründe
Rechtmäßiges Alternativverhalten
Rechtswidrigkeit
Regelbeispiel
Risikotheorie
Risikoverringerung
Rücktritt vom Versuch
Rückwirkungsverbot
Sachverhalt
Schuld
Schuldfähigkeit
Schutzzweck der Norm
Simultanitätsprinzip
Sonderdelikt
Soziale Handlungslehre
Spezialität
Strafaufhebungsgrund
Strafausschließungsgrund
Strenge Schuldtheorie
Subjektiver Tatbestand
Subjektive Sorgfaltspflichtverletzung
Subjektives Rechtfertigungselement
Subsidiarität
Subsumtion
Subsumtionsirrtum
Systematische Auslegung
Täter hinter dem Täter
Täterschaft
Tätigkeitsdelikt
Tatbestand
Tatbestandliche Handlungseinheit
Tatbestandsirrtum
Tatentschluss
Tatherrschaft
Teilnahme
Teleologische Auslegung
Teleologische Reduktion
Übergesetzlicher entschuldigender Notstand
Übernahmefahrlässigkeit
Überschießende Innentendenz
Überwachungsgarant
Umstiftung
Unbeendeter Versuch
Unbewusste Fahrlässigkeit
Unechte Konkurrenz
Unechtes Unterlassungsdelikt
Unmittelbares Ansetzen
Untauglicher Versuch
Unterlassungsdelikt
Unternehmensdelikt
Unvereinbarkeitstheorie
Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens
Verbotsirrtum
Verbrechen und Vergehen
Verhaltensgebundenes Delikt
Verjährung
Verklammerung
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→ Prüfungsschema Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs (§ 248b StGB)
→ Prüfungsschema Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)
→ Crashkurs Konkurrenzen
→ BGH 2 StR 70/12 : Tateinheit zwischen Nötigung, Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung (Verklammerung) → BGH 2 StR 561/11 : Körperverletzung ist ein Zustandsdelikt, das keine Klammerwirkung erzeugen kann → BGH 3 StR 537/14 : Verklammerung und Entklammerung bei Organisationsdelikten