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Verletzungsdelikt

Verletzungsdelikt

Ein Verletzungsdelikt ist eine Straftat, bei der ein Rechtsgut konkret verletzt wird. Der Eintritt eines fassbaren Schadens gehört beim Verletzungsdelikt zum Tatbestand.

  • Das Gegenteil zum Verletzungsdelikt ist das Gefährdungsdelikt. Beim Gefährdungsdelikt wird das Rechtsgut nicht beschädigt (weder beim abstrakten noch beim konkreten Gefährdungsdelikt).
  • Verletzungsdelikte sind Erfolgsdelikte. Auch konkrete Gefährdungsdelikte sind Erfolgsdelikte: Die Gefahr tritt hier als ein von der Handlung abgrenzbarer Erfolg tatsächlich ein. Dieser Erfolg ist aber nicht fassbar im Sinne eines Schadens am Rechtsgut.

Als Erfolgsdelikt verlangt ein Verletzungsdelikt insbesondere den kausalen Zusammenhang zwischen Handlung und Verletzung.

FAQ: Verletzungsdelikt

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FAQ

Was ist ein Verletzungsdelikt?

Ist ein Gefährdungsdelikt ein Verletzungsdelikt?

Beispiele für Verletzungsdelikte?


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