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Vollendung

Vollendung

Die Vollendung einer Tat liegt vor, wenn der Täter alle Merkmale des Tatbestands verwirklicht hat.

  • Während sich die Frage der Beendigung nach praktischen Gesichtspunkten beantwortet (Hat der Täter den Zweck der Tat erreicht?),
  • ist die Vollendung einer Tat nach formellen Aspekten zu beurteilen (Hat der Täter die Tatbestandsmerkmale verwirklicht?).

Nach Vollendung ist kein Rücktritt mehr möglich. Infrage kommt nur tätige Reue, wenn dies im jeweiligen Tatbestand festgelegt ist.

Der Versuch ist auf der auf der Ebene der Konkurrenzen gegenüber der Vollendung subsidiär und wird deshalb verdrängt.

Bei Unternehmensdelikten fallen Versuch und Vollendung zusammen.

FAQ: Vollendung

Strafrecht Definitionen > Versuch > Vollendung | Vorbereitung | Tatentschluss | Unmittelbares Ansetzen | Rücktritt vom Versuch | Beendigung




FAQ

Wann liegt eine vollendete Tat vor?

Was ist der Unterschied zwischen Beendigung und Vollendung?

Ist nach Vollendung einer Tat noch ein Rücktritt möglich?

Welches Konkurrenzverhältnis liegt zwischen Versuch und Vollendung vor?


Verwandte Themen

Versuch | Beendigung | Unternehmensdelikt | Rücktritt | Konkurrenzen


Links

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