Die Vollendung einer Tat liegt vor, wenn der Täter alle Merkmale des Tatbestands verwirklicht hat.
Nach Vollendung ist kein Rücktritt mehr möglich. Infrage kommt nur tätige Reue, wenn dies im jeweiligen Tatbestand festgelegt ist.
Der Versuch ist auf der auf der Ebene der Konkurrenzen gegenüber der Vollendung subsidiär und wird deshalb verdrängt.
Bei Unternehmensdelikten fallen Versuch und Vollendung zusammen.
Strafrecht Definitionen > Versuch > Vollendung | Vorbereitung | Tatentschluss | Unmittelbares Ansetzen | Rücktritt vom Versuch | Beendigung
Wann liegt eine vollendete Tat vor?
Was ist der Unterschied zwischen Beendigung und Vollendung?
Ist nach Vollendung einer Tat noch ein Rücktritt möglich?
Welches Konkurrenzverhältnis liegt zwischen Versuch und Vollendung vor?
Versuch | Beendigung | Unternehmensdelikt | Rücktritt | Konkurrenzen
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