Cookie Consent by Privacy Policies Generator website
jurAbisZ.de | Strafrecht Definitionen

Vorsatz

Vorsatz

Vorsatz (§ 15 StGB) bedeutet Wissen und Wollen der Tatbestands­verwirklichung. Der Vorsatz ist ein Element des subjektiven Tatbestands. Er bezieht sich auf alle Merkmale des objektiven Tatbestands, nicht dagegen auf die objektiven Bedingungen der Strafbarkeit.

Nach § 15 StGB ist vorsätzliches Handeln der Normalfall einer Deliktsbegehung und muss deshalb nicht explizit im Tatbestand erwähnt werden. Fahrlässiges Handeln ist dagegen nur strafbar, wenn dies ausdrücklich bestimmt ist.

FAQ: Vorsatz
Video: Vorsatz in 91 Sekunden

Strafrecht Definitionen > Tatbestand > Subjektiver Tatbestand > Vorsatz > dolus directus I | dolus directus II | Absicht | Bedingter Vorsatz | Besondere Vorsatzformen




FAQ

Was bedeutet Vorsatz im strafrechtlichen Sinn?

An welcher Stelle des Deliktsaufbaus wird der Vorsatz geprüft?

Welche zwei (bzw. drei) Vorsatzformen werden unterschieden?

Worauf muss sich der Vorsatz des Täters beziehen?

Ist im Strafrecht nur vorsätzliches Verhalten strafbar?


Vorsatz in 91 Sekunden

▸ § 15 StGB · Grundsatz: Nur vorsätzliches Handeln ist strafbar
▸ Was ist Vorsatz? · Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung
▸ Wissen · Das kognitive Element
▸ Wollen · Das voluntative Element


Verwandte Themen

Subjektiver Tatbestand | Vorsatz | Bedingter Vorsatz | Besondere Vorsatzformen


Links

Prüfungsschema Vorsätzliches Begehungsdelikt
Crashkurs Vorsätzliches Begehungsdelikt
Esma Nur Turhan: Vorsatz und Fahrlässigkeit im deutschen und türkischen Strafrecht (2020) | amazon.de
Günther Jakobs: Kritik des Vorsatzbegriffes (2020) | amazon.de
Jochen Bung: Wissen und Wollen im Strafrecht · Zur Theorie und Dogmatik des subjektiven Tatbestands (2009) | amazon.de
Christoph Safferling: Vorsatz und Schuld · Subjektive Täterelemente im deutschen und englischen Strafrecht (2008) | amazon.de
Alf Ross: Über den Vorsatz · Studien zur dänischen, englischen, deutschen und schwedischen Lehre und Rechtsprechung (1979) | amazon.de

jurAbisZ.de | © Knupper | StPO | Impr. | Datenschutz