Vorsatz (§ 15 StGB) bedeutet Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung. Der Vorsatz ist ein Element des subjektiven Tatbestands. Er bezieht sich auf alle Merkmale des objektiven Tatbestands, nicht dagegen auf die objektiven Bedingungen der Strafbarkeit.
Nach § 15 StGB ist vorsätzliches Handeln der Normalfall einer Deliktsbegehung und muss deshalb nicht explizit im Tatbestand erwähnt werden. Die Strafbarkeit fahrlässigen Handelns setzt dagegen eine ausdrückliche Bestimmung in der betreffenden Norm voraus.
§ 15 StGB: Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln
Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.
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Was bedeutet Vorsatz im strafrechtlichen Sinn?
An welcher Stelle des Deliktsaufbaus wird der Vorsatz geprüft?
Welche zwei (bzw. drei) Vorsatzformen werden unterschieden?
Worauf muss sich der Vorsatz des Täters beziehen?
Ist im Strafrecht nur vorsätzliches Verhalten strafbar?
▸ § 15 StGB · Grundsatz: Nur vorsätzliches Handeln ist strafbar
▸ Was ist Vorsatz? · Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung
▸ Wissen · Das kognitive Element
▸ Wollen · Das voluntative Element
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