Die Wahlfeststellung ist eine Ausnahme vom Grundsatz in dubio pro reo. Sie kommt zur Anwendung, wenn feststeht, dass der Täter eine von zwei möglichen Taten begangen hat. Welche davon, ist aber unsicher.
- Bei der echten Wahlfeststellung (ungleichartige Wahlfeststellung) sind die Tatbestände alternativ.
- Bei der unechten Wahlfeststellung sind die Sachverhalte alternativ (der Täter hat entweder durch die eine oder durch die andere Handlung den Tatbestand verwirklicht).
Eine echte Wahlfeststellung ist zulässig, wenn die Taten rechtsethisch und psychologisch vergleichbar
sind, beispielsweise bei:
- Anstiftung und Täterschaft,
- Diebstahl und Hehlerei,
- Urkundenfälschung oder der Gebrauch einer unechten Urkunde.
In einem solchen Fall wird der Strafrahmen von dem milderen der beiden Gesetze bestimmt. Beide möglichen Delikte sind im Urteil zu nennen.
FAQ
Was bedeutet Wahlfeststellung? Die Wahlfeststellung ist eine Ausnahme vom Grundsatz in dubio pro reo. Sie kommt dann infrage, wenn der Täter sicher eine von zwei möglichen Taten begangen hat.
Was ist der Unterscheid zwischen echter und unechter Wahlfeststellung? Bei der echten Wahlfeststellung sind die Tatbestände alternativ, bei der unechten Wahlfeststellung die Sachverhalte.
Wann darf der Täter wegen zweier alternativer Tatbestände verurteilt werden? Wenn zweifelsfrei feststeht, dass entweder der eine oder andere Tatbestand verwirklicht wurde. Beide Tatbestände müssen rechtsethisch und psychologisch vergleichbar sein.
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