Nach der Wahrscheinlichkeitstheorie handelt ein Täter bedingt vorsätzlich, wenn er den Eintritt des tatbestandlichen Erfolgs für wahrscheinlich hält. Wie der Täter emotional zum Erfolg steht – ob er ihn zum Beispiel billigt oder nicht -, spielt nach dieser Theorie keine Rolle.
Der Grad der Wahrscheinlichkeit eines Erfolgseintritts spielt andererseits immer eine Rolle für die Einschätzung des voluntativen Elements (zum Beispiel des Billigens oder Ernstnehmens eines Erfolgs). Dies hat zur Folge, dass viele Verurteilungen wegen eines bedingt vorsätzlich herbeigeführten Erfolgs auf einer ex-post-Einschätzung der Wahrscheinlichkeit durch den Rechtsanwender beruhen. Obwohl dies nicht explizit zugestanden wird, wird in der Praxis die Wahrscheinlichkeitstheorie für die Ermittlung des bedingten Vorsatzes angewendet.
→ FAQ: Wahrscheinlichkeitstheorie
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Was besagt die Wahrscheinlichkeitstheorie?
Was bedeutet wahrscheinlich nach der Wahrscheinlichkeitstheorie?
Bedingter Vorsatz | Billigungstheorie
→ Prüfungsschema Vorsatz/Fahrlässigkeit
→ Prüfungsschema Vorsätzliches Begehungsdelikt
→ Crashkurs Vorsätzliches Begehungsdelikt
→ Frister, ZIS 2019, 381: Vorsatzdogmatik in Deutschland (S. 383: Die Wahrscheinlichkeitstheorie und die Lehre von der Vorsatzgefahr) (PDF)
→ Alf Ross: Über den Vorsatz · Studien zur dänischen, englischen, deutschen und schwedischen Lehre und Rechtsprechung (1979) | amazon.de