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Wahrscheinlichkeitstheorie

Wahrscheinlichkeitstheorie

Nach der Wahrschein­lichkeits­theorie handelt ein Täter bedingt vorsätzlich, wenn er den Eintritt des tatbestandlichen Erfolgs für wahrscheinlich hält. Wie der Täter emotional zum Erfolg steht – ob er ihn zum Beispiel billigt oder nicht -, spielt nach dieser Theorie keine Rolle.

  • Wahrscheinlich bedeutet nach dieser Theorie mehr als nur möglich.
  • Kritisiert wird an der Wahrscheinlichkeitstheorie vor allem, dass eine Abgrenzung zwischen bloßer Möglichkeit und Wahrscheinlichkeit meist sehr schwierig ist.

Der Grad der Wahrscheinlichkeit eines Erfolgseintritts spielt andererseits immer eine Rolle für die Einschätzung des voluntativen Elements (zum Beispiel des Billigens oder Ernstnehmens eines Erfolgs). Dies hat zur Folge, dass viele Verurteilungen wegen eines bedingt vorsätzlich herbeigeführten Erfolgs auf einer ex-post-Einschätzung der Wahrscheinlichkeit durch den Rechtsanwender beruhen. Obwohl dies nicht explizit zugestanden wird, wird in der Praxis die Wahrscheinlichkeitstheorie für die Ermittlung des bedingten Vorsatzes angewendet.

FAQ: Wahrscheinlichkeitstheorie

Strafrecht Definitionen > Tatbestand > Subjektiver Tatbestand > Vorsatz > Bedingter Vorsatz > Wahrscheinlichkeitstheorie | Möglichkeitstheorie | Billigungstheorie | Ernstnahmetheorie | Gleichgültigkeitstheorie | Risikotheorie




FAQ

Was besagt die Wahrscheinlichkeitstheorie?

Was bedeutet wahrscheinlich nach der Wahrscheinlichkeitstheorie?

Gehört die Wahrscheinlichkeitstheorie zu den voluntativen oder zu den kognitiven Eventualvorsatz-Theorien?


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Links

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Frister, ZIS 2019, 381: Vorsatzdogmatik in Deutschland (S. 383: Die Wahrscheinlichkeitstheorie und die Lehre von der Vorsatzgefahr) (PDF)
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