Das Züchtigungsrecht wurde früher als Rechtfertigungsgrund für Körperverletzungen im Rahmen der Erziehung angenommen. Voraussetzungen waren:
Diese Auffassung wird heute nicht mehr vertreten. Körperliche und seelische Gewalt sind als Erziehungsmittel in Deutschland seit 2000 gesetzlich untersagt:
Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.(§ 1631 II BGB)
Ein in Bezug auf das Züchtigungsrecht bestehender Erlaubnisirrtum ist in der Regel vermeidbar und deshalb irrelevant. Streitig sind die strafrechtlichen Auswirkungen des § 1631 II BGB auf Tatbestände wie Freiheitsberaubung (§ 239 StGB), Nötigung (§ 240 StGB) und Beleidigung (§ 185 StGB).
Strafrecht Definitionen > Rechtswidrigkeit > Rechtfertigungsgründe > Züchtigungsrecht | Notwehr | Rechtfertigender Notstand | Rechtfertigende Einwilligung | Defensivnotstand | Aggressivnotstand | Festnahmerecht | Rechtfertigende Pflichtenkollision | Subjektives Rechtfertigungselement
Welche Funktion hatte das Züchtigungsrecht im Strafrecht?
Welche Voraussetzungen hatte das Züchtigungsrecht?
Wann wurde das Züchtigungsrecht gesetzlich in Deutschland abgeschafft?
Irrtum über die rechtliche Bewertung | Erlaubnisirrtum
→ Crashkurs Irrtum
→ BGHSt 12, 62: Übertragung des Züchtigungsrechts auf Lehrer (Entscheidung aus dem Jahr 1958)
→ Hilke Fengler: Die strafrechtlichen Auswirkungen der Neufassung des § 1631 II BGB durch das Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung
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→ Virginia B. Hennes: Das elterliche Züchtigungsrecht · Ein derogierter Rechtfertigungsgrund? (2010) | amazon.de
→ Jens M. Priester: Das Ende des Züchtigungsrechts (2000) | amazon.de
→ Heike Jung: Das Züchtigungsrecht des Lehrers (1977) | amazon.de