Eine Privilegierung ist ein unselbstständiger Tatbestand, der im Vergleich zum Grundtatbestand zusätzliche Tatbestandsmerkmale enthält, die strafmildernd wirken.
Die Privilegierung steht im Gegensatz zur Qualifikation.
Siehe auch: Tatbestand | Grundtatbestand | Qualifikation | Regelbeispiel | Versuch | Beteiligung | omnimodo facturus | Aufstiftung | Abstiftung | Limitierte Akzessorietät | Aufbau der Straftat
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