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aberratio ictus

aberratio ictus

Ein Fall der aberratio ictus (Fehlgehen, Abirren des Schlags) liegt vor, wenn der Täter ein anderes als das anvisierte Objekt trifft.

Beispiel: T zielt mit einer Pistole auf A, trifft aber B.

Ausgangspunkt für die Lösung von aberratio-ictus-Fällen ist immer die Frage, ob die Objekte gleichwertig oder verschieden sind.

  • Bei Ungleichwertigkeit (Täter zielt auf einen Menschen und trifft eine Sache): Versuch, eventuell in Tateinheit mit fahrlässiger Begehung.
  • Bei Gleichwertigkeit (Täter zielt auf Person A und trifft Person B) ist streitig, ob wegen vollendeter Tat (hM) oder ebenfalls wie bei Ungleichwertigkeit bestraft werden soll.

Die aberratio ictus ist abzugrenzen vom error in obiecto (error in persona). Denn beim error in obiecto trifft der Täter das anvisierte Objekt, irrt aber über dessen Eigenschaften. Beim dolus alternativus dagegen sind dem Täter unterschiedliche Folgen seines Handelns bei der Tatausführung bewusst.

BGH: Bestrafung wegen vorsätzlicher Begehung bei aberratio ictus-Fällen
Wirkt sich die Tat […] ohne Verwechslung des Angriffsobjekts an einem anderen Menschen aus (aberratio ictus, Fehlgehen des Angriffs), kann dem Täter, soweit die Wirkung des Angriffs auf das nicht in Aussicht genommene Opfer in Frage steht, der Vorwurf der vorsätzlichen Tatbestandserfüllung allerdings nur dann gemacht werden, wenn er weiß, dass ein solcher Erfolg eintreten kann, und er diese Möglichkeit billigend in Kauf nimmt.
BGH 4 StR 369/08

FAQ: aberratio ictus




FAQ

Was ist eine aberratio ictus?

Was ist der Unterschied zwischen aberratio ictus und error in obiecto?

Was ist die Rechtsfolge bei einer aberratio ictus?


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Verwandte Themen: dolus alternativus | error in obiecto | Irrtum | Fahrlässigkeit | Bedingter Vorsatz | Versuch


Links

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Crashkurs Irrtum
Crashkurs Fahrlässigkeit
Crashkurs Vorsätzliches Begehungsdelikt
BGH 4 StR 369/08: Tötungsvorsatz und aberratio ictus
Ingeborg Puppe: Aberratio ictus und dolus alternativus
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