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Adäquanztheorie

Adäquanztheorie

Die Adäquanztheorie ist eine Lehre, die den Zusammenhang zwischen Handlung und Erfolg mit dem Kriterium der Wahrscheinlichkeit erklärt. Sie versucht ausufernde Ergebnisse der Äquivalenztheorie zu vermeiden, indem nur solche Bedingungen als ursächlich für einen Erfolg angesehen werden, die nicht außerhalb jeglicher Lebenserfahrung liegen. Sie schließt atypische Kausalverläufe aus. Letztlich handelt es sich um eine objektiv-nachträgliche Prognose.

Voraussetzungen für die Kausalität zwischen Handlung und Erfolg nach der Adäquanztheorie:

  • Die Handlung erhöht die objektive Wahrscheinlichkeit des Erfolgseintritts nicht unerheblich.
  • Bei dieser ex-ante-Prognose (zum Zeitpunkt der Handlung) sind alle Umstände relevant, die ein einsichtiger Betrachter in der Rolle des Täters voraussehen könnte.
  • Sonderwissen des Täters ist dabei zu berücksichtigen.

Die Adäquanztheorie ergänzt die Äquivalenztheorie. Sie kommt zu weitgehend ähnlichen Ergebnissen wie die objektive Zurechnung.

  • Die Adäquanztheorie spielt im Strafrecht kaum eine Rolle.
  • Im Zivilrecht (zum Beispiel bei der Frage des Schadensersatzes) ist sie weitgehend akzeptiert.

FAQ: Adäquanztheorie




FAQ

Was ist die Adäquanztheorie?

In welchem Rechtsgebiet spielt die Adäquanztheorie eine Rolle?

Wie beurteilt sich die Wahrscheinlichkeit eines Erfolgs nach der Adäquanztheorie?


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