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Agent Provocateur

Agent Provocateur

Ein Agent Provocateur stiftet im staatlichen Auftrag zu einer Tat an, um den Angestifteten beim Versuch der Tat überführen zu können. Bei der Strafbarkeit ist zu unterscheiden:

  • Der Agent Provocateur selbst ist zumeist straflos, weil er die Vollendung der Tat nicht will (keine Anstiftung).
  • Der Angestiftete handelt an sich vorsätzlich, rechtswidrig und schuldhaft. Eine Bestrafung erscheint jedoch ungerecht, weil es den Strafverfolgungsbehörden gerade auf den Versuch der Tat ankam. Der Staat darf keine Tat bestrafen, zu der er selbst angestiftet hat.

Die Rechtsprechung zur Strafbarkeit eines Täters, der von einem Agent Provocateur angestiftet wurde, hat sich gewandelt:

  • Früher war die Verurteilung des Täters möglich, die Strafe wurde aber auf der Stufe der Schuld gemildert.
  • Nach der heutigen Rechtsprechung stellt das Provozieren zu einer Straftat von staatlicher Seite regelmäßig einen Verstoß gegen das fair-trial-Prinzip dar und führt zu einem Strafverfahrenshindernis.

BGH: Abkehr von der Strafzumessungslösung
Zwar entspricht es der bisher ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass eine unzulässige Tatprovokation kein Verfahrenshindernis nach sich zieht, sondern nur im Rahmen der Strafzumessung zu berücksichtigen ist. […] An dieser 'Strafzumessungslösung' hält der Senat angesichts der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht mehr fest.
BGH 2 StR 97/14 (10. Juni 2015)

FAQ: Agent Provocateur




FAQ

Was ist ein Agent Provocateur?

Ist ein Agent Provocateur strafbar?

Ist ein von einem Agent Provocateur Angestifteter strafbar?


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Verwandte Themen: Anstiftung | Vollendung | Versuch


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BGH 2 StR 97/14: Agent Provocateur als Verfahrenshindernis
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